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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten

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Eigenmittelverordnung

Beilage zur Änderung der ERV (Ziff. II) Anhang 4 (Art. 32 Abs. 4, 66 Abs. 3, 73, 148i und 148q)

Risikogewichte von Beteiligungstiteln und Instrumenten mit Beteiligungscharakter nach dem SA-BIZ

Positionsklasse Risikogewichte SA-BIZ

1.1 Im Rahmen der Einzelinstitutsberechnung: die Netto-Longposition der direkt oder indirekt gehaltenen Beteiligungen an im Finanzbe- in der Schweiz: 250 %

reich tätigen zu konsolidierenden Unternehmungen, die nach Artikel 52 berechnet werden, mit Sitz: im Ausland: 400 %

1.2 Im Rahmen der Einzelinstitutsberechnung: die Netto-Longposition der direkt oder indirekt gehaltenen regulatorischen Kapitalinstrumentein der Schweiz: 250 %

an im Finanzbereich tätigen zu konsolidierenden Unternehmungen, die nach Artikel 52 berechnet werden, mit Sitz:

im Ausland: 400 % 1.3 Instrumente mit Beteiligungscharakter nicht börsenkotierter Unternehmen, gehalten zum kurzfristigen Weiterverkauf, sowie Risikokapi- 400 %

tal und vergleichbare Anlagen, deren Wert schwankt und in die mit Erwartung wesentlicher künftiger Gewinne investiert wurde

1.4 Übrige Instrumente mit Beteiligungscharakter 250 %

1.5 Anteile der Instrumente mit Beteiligungscharakter, die eine der Obergrenzen nach Artikel 13 Buchstabe c überschreiten 1250 %