Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 87 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Aufsichtsverordnung
4 Rechtliche Aspekte
4.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Bestimmungen in den geänderten Bundesratsverordnungen stützen sich auf die im jeweiligen Ingress genannten und auf die unter der Sachüberschrift referenzierten Gesetzesbestimmungen. Zur Verfassungskonformität der Gesetzesgrundlage wird auf die Ausführungen in der Botschaft verwiesen.
4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die internationalen Verpflichtungen der Schweiz werden durch die Vorlage nicht berührt.
4.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die FINMA erhält in diversen Bereichen die Kompetenz zum Erlass von technischen Ausführungsbestimmungen. Die entsprechenden Delegationen stützen sich alle auf Artikel 55 Absatz 2 FINMAG.
5 Inkrafttreten
Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden vom Bundesrat voraussichtlich per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.
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