Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/119: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs · 5 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7
Ausgangslage
Der Bundesrat hat am 24. November 2021 das UVEK beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Bundesbeschluss des Zahlungsrahmens für die Förderung des begleiteten alpenquerenden Verkehrs ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Durchführung der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauerte vom 24. November 2021 bis zum 1. April 2022.
Eingeladen waren insgesamt 119 Adressaten.
Insgesamt sind 57 Stellungnahmen eingegangen.
Adressaten Antwortende Davon Verzicht auf inhaltliche Stellungnahme Kantone und KdK 27 26+12
Politische Parteien 114
Gesamtschweizerische 3 21
Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische 8 51
Dachverbände der Wirtschaft Organisationen 7019
Total 119 574
Die Auswertung wird in tabellarischer Form dargestellt.
In einem separaten Dokument werden alle Stellungnahmen auf der Webseite der Bundeskanzlei (BK) publiziert.
Expliziter Verzicht auf eine Stellungnahme
Kanton Glarus Kanton Schaffhausen Schweizerischer Arbeitgeberverband Association des Communes Suisses/Gemeindeverband
Generelle Aussagen zum Gesamtpaket
Ja Nein Ja, aber Ja, aber auch über 2028 hinaus
2/5 BAV-D-9E8B3401/906