Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/119: Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs · 5 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-332-6/6/3/7
Kantone und KöV AG, AI, AR, BE, FR, GE JU
LU, NE, NW, OW, GR
SG, SO, SZ, TI, UR, TG
VD, VS, ZG, BL
ZH BS
KöV
Politische Parteien Die Mitte, SPS FDP, SVP
Gesamtschweizerische SAB
Dachverbände der Ge-
meinden, Städte und
Berggebiete
Gesamtschweizerische Travail.Suisse economiesuisse SGB
Dachverbände der sgv/usam Schwei-
Wirtschaft zerischer Gewerbe-
verband
Organisationen AG Berggebiete, ASTAG, Alpen-Initiative, VCS,
BLS AG, BLS Cargo, strasseschweiz ProVelo, PUSCH, LITRA, RAlpin AG, Greenpeace,
VAP, VöV, UFS, OUESTRAIL,
Gotthard Komitee, SEV
transfair
• Die Vorlage des Bundesrates wird mehrheitlich unterstützt. Während einige Antwortende die Vorlage ablehnen und eine sofortige Einstellung per Ende 2023 fordern, wollen andere auch über das Jahr 2028 eine Rola weiterführen.
• Einige Antwortende unterstützen die Vorlage nicht vollumfänglich (Ja, aber): unter anderem wird das fehlende Verlagerungsziel im nationalen Verkehr bemängelt, Fördermassnahmen für den Binnen-, Import- und Exportverkehr gefordert oder die Schaffung attraktiver Bahnangebote auch für kürzere Strecken vorgeschlagen. Teilweise wird angeregt, den Massnahmenfächer auch auf den konventionellen Bahngüterverkehr auszudehnen. Andere weisen ausdrücklich darauf hin, dass - anders als im Transitverkehr -, im Binnengüterverkehr kein gesetzlicher Verlagerungsauftrag bestehe.
• Teilweise wird befürchtet, die ersatzlose Streichung der Rola ab 2028 könne zu einer Rückverlagerung auf die Strasse führen. Eine Rückverlagerung auf die Strasse sei zu verhindern oder zu kompensieren. Dafür sei ein flankierendes und mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattetes Massnahmenpaket unabdingbar.
• Von einigen Antwortenden wird empfohlen, Anreize zu schaffen, damit Transportunternehmen in kranbare Sattelauflieger und Wechselbrücken investieren um den UKV nutzen zu können. Teilweise wird bezweifelt, dass bis 2028 zusätzliche Kapazitäten für den Güterverkehr geschaffen sein sollen, insbesondere auf den Zulaufstrecken zur NEAT.
3/5 BAV-D-9E8B3401/906