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Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 114 Seiten
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Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank «%ASFF_YYYY_ID»
3Polizeiorgane sowie Kontrollorgane, die im Auftrag von Dritten Tiertransporte kontrollieren, können beim BLW einen Zugriff auf das E-Transit beantragen. Nach Bewilligung des Gesuchs können sie die elektronischen Begleitdokumente einsehen und diese verwenden.
4Die Identifikationsnummer nach Artikel 51 dient als Schlüssel für die Einsichtnahme in das elektronische Begleitdokument. Die Benutzerin oder der Benutzer beschafft die Schlüssel selber.
5Das BLW, das BLV und die zuständigen kantonalen Stellen der Tierseuchen-, der Landwirtschafts-, der Tierschutz- und der Lebensmittelgesetzgebung können zur Erfüllung ihrer Aufgaben alle elektronischen Begleitdokumente einsehen und sie verwenden.
II
Anhang 1 wird gemäss Beilage geändert.
Anhang 2 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr