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Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 114 Seiten

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Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 2 (Art. 62 Abs. 2 und 3)

Gebühren

Franken

1 Lieferung von Ohrmarken

1.1 Ohrmarken mit einer Lieferfrist von drei Wochen, pro Stück:

1.1.1 für Tiere der Rindergattung, Büffel und Bisons Doppelohrmarke 5.40 1.1.2 für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung:

1.1.2.1 Doppelohrmarke ohne Mikrochip 1.15 1.1.2.2 Doppelohrmarke mit Mikrochip 2.65 1.1.2.3 Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung ohne Mikrochip 0.35 1.1.2.4 Einzelohrmarke zur Nachkennzeichnung mit Mikrochip 1.85 1.1.2.5 Doppelohrmarke für Kleinrassen ohne Mikrochip 3.15 1.1.2.6 Doppelohrmarke für Kleinrassen mit Mikrochip 4.65 1.1.3 für Tiere der Schweinegattung 0.35 1.1.4 für in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer 0.35 1.2 Ersatz von Ohrmarken mit einer Lieferfrist von fünf Arbeitsta-

gen, pro Stück:

1.2.1 Ohrmarken ohne Mikrochip für Tiere der Rindergattung, Büffel,

Bisons sowie Tiere der Schaf- und der Ziegengattung 2.70 1.2.2 Ohrmarken mit einem Mikrochip für Tiere der Schaf- und

der Ziegengattung 4.20 1.3 Kosten für den Versand, pro Sendung:

1.3.1 Pauschale 1.50 1.3.2 Porto nach Post-

tarif 1.3.3 Zuschlag für die Zustellung innerhalb von 24 Stunden 7.50

2 Registrierung von Equiden

2.1 Registrierung eines Equiden 42.50 2.2 Nachregistrierung eines Equiden, der vor dem 1. Januar 2011 ge-

boren oder erstmalig eingeführt worden ist 65.00