Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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1 Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV), SR 913.211

1.1 Ausgangslage

Die Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) wird totalrevidiert. Die Bestimmungen der IBLV werden als Anhang in der SVV integriert.

1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick

Die Bestimmungen der IBLV werden als Anhang in der SVV integriert.

1.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Die Verordnung wird aufgehoben.

1.4 Auswirkungen

1.4.1 Bund

Die Aufhebung der Verordnung und die Integration der Bestimmungen in der SVV haben für den Bund keine Auswirkung.

1.4.2 Kantone

Die Aufhebung der Verordnung und die Integration der Bestimmungen in der SVV haben für die Kantone keine Auswirkung.

1.4.3 Volkswirtschaft

Die Aufhebung der Verordnung und die Integration der Bestimmungen in der SVV haben für die Volkswirtschaft keine Auswirkung.

1.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.

1.6 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 nicht mehr in Kraft.

1.7 Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) wird totalrevidiert und es besteht dann keine rechtlichen Grundlagen mehr.