Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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1 Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV), SR 913.211
1.1 Ausgangslage
Die Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) wird totalrevidiert. Die Bestimmungen der IBLV werden als Anhang in der SVV integriert.
1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die Bestimmungen der IBLV werden als Anhang in der SVV integriert.
1.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Die Verordnung wird aufgehoben.
1.4 Auswirkungen
1.4.1 Bund
Die Aufhebung der Verordnung und die Integration der Bestimmungen in der SVV haben für den Bund keine Auswirkung.
1.4.2 Kantone
Die Aufhebung der Verordnung und die Integration der Bestimmungen in der SVV haben für die Kantone keine Auswirkung.
1.4.3 Volkswirtschaft
Die Aufhebung der Verordnung und die Integration der Bestimmungen in der SVV haben für die Volkswirtschaft keine Auswirkung.
1.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.
1.6 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 nicht mehr in Kraft.
1.7 Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (Strukturverbesserungsverordnung, SVV) wird totalrevidiert und es besteht dann keine rechtlichen Grundlagen mehr.