Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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Einleitung Vernehmlassung
Liste der Verordnungen und wichtigste Änderungen
Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)
Verordnungen des Bundesrats
Verordnung über das Die Koordinationspflicht zwischen der kantonalen Raumpla-9
bäuerliche Bodenrecht, nungsbehörde und der kantonalen Bodenrechtsbehörde wird VBB (211.412.110) auf Grundstücke innerhalb der Bauzone ausgedehnt, wenn
sich darauf Gebäude befinden, die gemäss Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a BGBB zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören.
Entscheide der ersten kantonalen Instanz zu ausgewählten Ausnahmen vom Selbstbewirtschaftungsprinzip und die Entlassung grösserer Flächen aus dem Geltungsbereich des BGBB müssen dem Bundesamt für Justiz elektronisch zugestellt werden.
Direktzahlungsverord- Zufuhr von Kraftfutter ins Sömmerungsgebiet: Trockengras14
nung, DZV (910.13) und Trockenmais werden entsprechend der bisherigen materi-
ellen Regelung zum Kraftfutter gezählt.
Biodiversitätsbeiträge: Der heutige Biodiversitätsförderflächen-Typ «Uferwiese entlang von Fliessgewässern» soll in «Uferwiese» umbenannt und somit auch entlang von stehenden Gewässern angelegt werden können.
Anmeldung und Einreichung des Gesuchs um Direktzahlungen: Wenn alle Produktionsstätten eines Betriebs in einem anderen Kanton liegen, können der Wohnsitzkanton des Bewirtschafters und der Standortkanton des Betriebs vereinbaren, dass der Standortkanton für den Vollzug zuständig ist. Bei Sömmerungsbetrieben gilt dies analog.
Verzicht auf Kürzungen und Verweigerung der Beiträge:
Wenn eine angeordnete Vorsorge- oder Bekämpfungsmassnahme gegen Quarantäneorganismen und andere besonders gefährliche Schadorganismen getroffen wird, haben diese Vorrang vor den Anforderungen für entsprechende Beiträge im Bereich des Pflanzenbaus.
Anpassung Sömmerungsbestimmungen: Neben einer Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für Schafe, welche in geschützten Weidesystemen gehalten werden, wird auch eine Lösung für die Auszahlung der vollen Sömmerungs- und Biodiversitätsbeiträge bei einer vorzeitigen Abalpung infolge Grossraubtierpräsenz vorgeschlagen.
ÖLN Nährstoffbilanz: Mittels einer vereinfachten Bilanzierung des Nährstoffhaushaltes (Schnelltest) sollen Betriebe mit geringem Stickstoff- und Phosphorumsatz von der Pflicht zur Berechnung der Suisse-Bilanz befreit werden.
Verzicht auf unmittelbaren Ausschluss aus der LN bei Verunkrautung: Für verunkrautete Flächen sollen die Kantone eine Sanierungsfrist ansetzen können, bevor sie die Fläche aus der LN ausschliessen.
Einzelkulturbeitrags- Die Förderung von Körnerleguminosen zu Futterzwecken mit37
verordnung, EKBV Einzelkulturbeiträgen soll auf Körnerleguminosen für die (910.17) menschliche Ernährung ausgeweitet werden.
Die Stützung von 1000 Franken pro Hektare und Jahr soll auf Bohnen, Erbsen (inkl. Kichererbsen), Lupinen und Linsen ausgedehnt werden.