Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
Einleitung Vernehmlassung
Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)
o Die bisherigen Anforderungen an die Eigenmittel für ein-
zelbetriebliche Massnahmen werden durch eine Begrenzung der Investitionshilfen pro Vorhaben ersetzt. Beiträge und Investitionskredite dürfen nicht mehr als 85% der Investitionssumme decken.
o Starthilfedarlehen werden in der Regel innerhalb von 10
Jahren zurückbezahlt. Neu kann im Fall von Stundungen die Rückzahlung hinausgeschoben werden. Spätestens nach 14 Jahren muss die Starthilfe zurückbezahlt sein.
o Bei Investitionskrediten wird der minimale Rückzah-
lungsbetrag aufgehoben.
o Der minimale Betrag für einen Investitionskredit ist für
alle Massnahmen einheitlich auf 20 000 Franken festgelegt.
o Periodische Wiederinstandstellungen von Bewässe-
rungsanlagen, Wasserversorgungen und Seilbahnen werden nicht mehr unterstützt. Die Arbeiten können künftig in Sanierungsprojekte integriert werden.
o Bei den anrechenbaren Kosten für periodische Wiederin-
standstellungen werden Vereinfachungen der Berechnungsweise vorgenommen.
o Das Betriebskonzept soll neu ein Bestandteil der Risiko-
beurteilung der Projekte durch die Kantone sein.
o Baukredite können für alle Massnahmen ausgerichtet
werden (Hoch- und Tiefbau sowie PRE).
o Die Anforderung, dass bei Projekten mit voraussichtli-
chen Bundesbeiträgen über 100 000 Franken eine Stellungnahme des Bundes erforderlich ist, wird aufgehoben.
o Der Ausnahmekatalog zum Zweckentfremdungs- und
Zerstückelungsverbot wird abschliessend definiert.
Als Beitrag zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft und zur Reduktion der Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt wird vorgeschlagen, zwei neue Massnahmen zu unterstützen:
o Die Pflanzung von robusten Reb-, Stein- und Kernobst-
sorten;
o Die zeitlich befristete Sanierung von mit PCB (polychlo-
riertes Biphenylen) und Dioxin (polychlorierte Dibenzo-pdioxine und Dibenzofurane) belasteten Ökonomiegebäuden.
Weiter werden im Zuge der Umsetzung des Postulats
20.4548 «Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft» planerische und bauliche Massnahmen zur Risikoreduktion auf Wander- und Mountainbikewegen in Gebieten mit Grossraubtierpräsenz als begleitende Massnahmen bei Projekten nach Artikel 13 SVV eingeführt.