Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten

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Einleitung Vernehmlassung

Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)

o Die bisherigen Anforderungen an die Eigenmittel für ein-

zelbetriebliche Massnahmen werden durch eine Begrenzung der Investitionshilfen pro Vorhaben ersetzt. Beiträge und Investitionskredite dürfen nicht mehr als 85% der Investitionssumme decken.

o Starthilfedarlehen werden in der Regel innerhalb von 10

Jahren zurückbezahlt. Neu kann im Fall von Stundungen die Rückzahlung hinausgeschoben werden. Spätestens nach 14 Jahren muss die Starthilfe zurückbezahlt sein.

o Bei Investitionskrediten wird der minimale Rückzah-

lungsbetrag aufgehoben.

o Der minimale Betrag für einen Investitionskredit ist für

alle Massnahmen einheitlich auf 20 000 Franken festgelegt.

o Periodische Wiederinstandstellungen von Bewässe-

rungsanlagen, Wasserversorgungen und Seilbahnen werden nicht mehr unterstützt. Die Arbeiten können künftig in Sanierungsprojekte integriert werden.

o Bei den anrechenbaren Kosten für periodische Wiederin-

standstellungen werden Vereinfachungen der Berechnungsweise vorgenommen.

o Das Betriebskonzept soll neu ein Bestandteil der Risiko-

beurteilung der Projekte durch die Kantone sein.

o Baukredite können für alle Massnahmen ausgerichtet

werden (Hoch- und Tiefbau sowie PRE).

o Die Anforderung, dass bei Projekten mit voraussichtli-

chen Bundesbeiträgen über 100 000 Franken eine Stellungnahme des Bundes erforderlich ist, wird aufgehoben.

o Der Ausnahmekatalog zum Zweckentfremdungs- und

Zerstückelungsverbot wird abschliessend definiert.

 Als Beitrag zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft und zur Reduktion der Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt wird vorgeschlagen, zwei neue Massnahmen zu unterstützen:

o Die Pflanzung von robusten Reb-, Stein- und Kernobst-

sorten;

o Die zeitlich befristete Sanierung von mit PCB (polychlo-

riertes Biphenylen) und Dioxin (polychlorierte Dibenzo-pdioxine und Dibenzofurane) belasteten Ökonomiegebäuden.

 Weiter werden im Zuge der Umsetzung des Postulats

20.4548 «Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft» planerische und bauliche Massnahmen zur Risikoreduktion auf Wander- und Mountainbikewegen in Gebieten mit Grossraubtierpräsenz als begleitende Massnahmen bei Projekten nach Artikel 13 SVV eingeführt.