Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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Einleitung Vernehmlassung
Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)
CePa melden. Neu sollen auch zugelassene Betriebe sich jährlich beim EPSD bis zum gesetzten Datum melden müssen, die im betreffenden Jahr keine Waren produzieren.
Futtermittel-Verordnung, Im Sinne der Vereinheitlichung und Klarheit bei der Abgren-153
tätig sind, präzisiert.
FMV (916.307) zung des Geltungsbereichs von Kapitel 5 wird die Terminologie zur Definition der Betriebe, die in der Primärproduktion Tierzuchtverordnung, In Umsetzung der «Strategie Tierzucht 2030», der Motion157
TZV (916.310) 21.3229 «Erhaltung einheimischer Nutztierrassen» und des
Postulats 20.4548 «Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft» soll eine Erhaltungsprämie für Schweizer Rassen mit dem Gefährdungsstatus "kritisch" und "gefährdet" eingeführt werden. Die Freibergerrasse soll neu analog zu den anderen Schweizer Rassen über diese Massnahme gefördert werden. Die zusätzlichen Beiträge zur Erhaltung der Freibergerrasse nach Artikel 24 der gültigen TZV sollen somit aufgehoben werden.
Der jährliche Höchstbeitrag zur Unterstützung von zeitlich befristeten Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen und zur Langzeitlagerung von Kryomaterial soll zugunsten der Erhaltungsprämie von 900 000 Franken auf 500 000 Franken reduziert werden.
In Umsetzung der «Strategie Tierzucht 2030» soll der jährliche Höchstbeitrag zur Unterstützung von Forschungsprojekten über tiergenetische Ressourcen auf 500 000 Franken erhöht werden.
Schlachtviehverordnung, Gestützt auf die Vollzugserfahrung müssen die Beanstan-171
SV (916.341) dungen für alle Tiergattungen bis spätestens um 22.00 Uhr
des Schlachttags bei der beauftragten Organisation eingereicht werden.
Die beauftragte Organisation erhält die Kompetenz für ihren Aufwand bei ungerechtfertigten Beanstandungen Gebühren zu erheben. Die konkrete Ausgestaltung der kostendeckenden Gebühren soll in der Kompetenz der beauftragten Organisation liegen und muss vom WBF bewilligt werden.
Die bestehende Befristung der Vertragsdauer der Leistungsvereinbarungen mit der beauftragten Organisation auf vier Jahre wird ersatzlos gestrichen.
Bei logistischen Schwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt, kann das BLW auf Antrag der interessierten Kreise die Einfuhrperiode nach deren Beginn verlängern.
Milchpreisstützungsver- Die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung178
ordnung, MSV ohne Silage sollen ab 2024 direkt an die Milchproduzentin-(916.350.2) nen und -produzenten ausbezahlt werden. Die Gesuchstel-
lung durch die Milchproduzentinnen und -produzenten sowie die Auszahlung durch das BLW sollen analog der Zulage für Verkehrsmilch erfolgen.
Verordnung über die Weil die Gewinnreserven der Identitas AG 2017 zu hoch wa-184
Identitas AG und die Tier- ren, wurden die TVD-Gebühren 2018 und 2019 gesenkt.
verkehrsdatenbank, Id- Nach vier bzw. fünf Jahren ist das angestrebte Ziel erreicht. TVD-V (916.404.1) Mit der vorliegenden Verordnungsänderung sollen die Ge-
bühren auf ein mittel- bis langfristig kostendeckendes Niveau angehoben werden.