Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/26: Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) · 90 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Totalrevision der Verordnung zum BG über den Datenschutz (VDSG)

1 Ausgangslage

Am 25. September 2020 hat das Parlament die Totalrevision des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Mit dieser Revision soll das schweizerische Datenschutzrecht nicht nur an das digitale Zeitalter angepasst, sondern auch ein international anerkanntes Schutzniveau gewährleistet werden.

Die dazugehörige Verordnung (Datenschutzverordnung, VDSG) enthält die allgemeinen Ausführungsbestimmungen zum Datenschutzgesetz sowie einzelne gesetzesvertretende Bestimmungen. Sie hat also hauptsächlich zum Ziel, das Datenschutzgesetz durch Detailvorschriften näher auszuführen und dessen Anwendbarkeit zu erleichtern. Dabei gilt sie sowohl für die Datenbearbeitungen durch private Personen (insbesondere Unternehmen) als auch durch Bundesorgane. Für die Datenbearbeitungen durch kantonale oder kommunale Organe kommt dagegen grundsätzlich das kantonale Datenschutzrecht zur Anwendung.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf am 23. Juni 2021 eröffnet. Diese wurde am 14. Oktober 2021 beendet. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen. Insgesamt sind 123 Stellungnahmen eingegangen. Stellung genommen haben unter anderem 24 Kantone1 und die Konferenz der kantonalen Datenschutzbeauftragten «privatim», sechs politische Parteien2 sowie zahlreiche Verbände aus Wirtschafts-, Konsumentenschutz- und Datenschutzkreisen.3

Zwei Kantone (NE, TI), das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Kanton Obwalden nahm ebenfalls nicht Stellung,

fügte aber die Stellungnahme seiner Datenschutzbehörde an. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband reichte keine Stellungnahme ein, da die Vorlage gemäss Dossieraufteilung von economiesuisse bearbeitet wurde.

1 Kantone: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH. Es fehlen: JU, ZG.

2 Parteien: Die Mitte, FDP, GPS, PPS, SP, SVP.

3 Z. B. Organisationen: DigiGes, economiesuisse, sgv, Stiftung für Konsumentenschutz, SwissHoldings.