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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

Anhang 7 (Art. 29)

Datensätze und Datenfelder von Online-Bestellungen von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister

In VOSTRA eingetragene und verarbeitete Daten von Online-Bestellungen von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister

1. Angaben zum Kontext der Bestellung

1.1 Gesuchstellende Behörde (Besteller)

1.2 Zuständiger Mitarbeiters des Bestellers

mit Name, Vornamen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

1.3 Aktenzeichen des Verfahrens, für das die ausländischen Strafregisterdaten benötigt werden

1.4 Zweck der Bestellung

1.5 Zusatzinformationen, falls Bestellung für eine Strafsache erfolgt

1.5.1 Angaben zum Delikt

mit rechtlicher Referenzierung und Bezeichnung des Tatbestandes

1.5.2 Tatort

2. Angaben zum Zielland, dessen Strafregisterauszug bestellt wird

2.1 Bezeichnung der gewünschten Länder

2.2 Länderspezifische Zusatzinformation, welche vom jeweiligen Zielland verlangt werden

3. Identifizierende Angaben der Person, über die ein Auszug bestellt werden soll

(In UPI oder VOSTRA vorhandene Daten werden automatisch übernommen)

3.1 Hauptattribute nach Anhang 1 Ziff. 1.1, ohne Angaben zur AHV-Nummer nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1 3.2 Land, in dem die Person ihren Wohnsitz hat

3.3 Falls Person bereits in VOSTRA verzeichnet ist: