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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
Anhang 6 (Art. 28)
Datensätze und Datenfelder von automatisch protokollierten Abfragen nach Artikel 25 StReG X = Aussage trifft zu — = Aussage trifft nicht zu
Spalte 1 Spalte 2 In VOSTRA eingetragene Daten über automatisch protokollierte Abfragen Bei Ausübung des Auskunftsrechts nach Art. 57 StReG für betroffene Person sichtbare Daten
1. Behörde, in deren Namen abgefragt wurde X
mit Bezeichnung und Behörden-ID
2. Nutzerin oder Nutzer, die oder der die Abfrage durchgeführt hat
2.1 Benutzernummer X
2.2 Name, Vornamen und Telefonnummer —
3. Ausgewählter Zweck der Abfrage X
4. Als Freitext erfasster Kontext der Abfrage (falls vorhanden) X
5. Datum und Uhrzeit der Abfrage
5.1 Bei Nutzerinnen und Nutzern, die für eine registerführende Behörde tätig sind: X
Datum und Uhrzeit bei der Ersterfassung von Strafdaten (beim erstmaligen Speichern eines vollständig erfassten Objektes) oder
Datum und Uhrzeit bei der Auszugserstellung für eine andere Behörde (beim Generieren eines PDF-Auszugs im Namen einer anderen Behörde)
5.2 Bei Nutzerinnen und Nutzern, die nicht für eine registerführende Behörde tätig sind: X
Datum und Uhrzeit bei der erstmaligen Anzeige der Strafdaten
6. Hauptattribute nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1–1.1.4 und Dossier-ID der abgefragten Person, die bei der Abfrage nach Ziff. 5 vorhanden sind X
7. Bei der Abfrage nach Ziff. 5 vorhandene Strafdaten, die auch im PDF-Zugangsprofil der abfragenden Behörde sichtbar wären X