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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

Anhang 6 (Art. 28)

Datensätze und Datenfelder von automatisch protokollierten Abfragen nach Artikel 25 StReG X = Aussage trifft zu — = Aussage trifft nicht zu

Spalte 1 Spalte 2 In VOSTRA eingetragene Daten über automatisch protokollierte Abfragen Bei Ausübung des Auskunftsrechts nach Art. 57 StReG für betroffene Person sichtbare Daten

1. Behörde, in deren Namen abgefragt wurde X

mit Bezeichnung und Behörden-ID

2. Nutzerin oder Nutzer, die oder der die Abfrage durchgeführt hat

2.1 Benutzernummer X

2.2 Name, Vornamen und Telefonnummer —

3. Ausgewählter Zweck der Abfrage X

4. Als Freitext erfasster Kontext der Abfrage (falls vorhanden) X

5. Datum und Uhrzeit der Abfrage

5.1 Bei Nutzerinnen und Nutzern, die für eine registerführende Behörde tätig sind: X

Datum und Uhrzeit bei der Ersterfassung von Strafdaten (beim erstmaligen Speichern eines vollständig erfassten Objektes) oder

Datum und Uhrzeit bei der Auszugserstellung für eine andere Behörde (beim Generieren eines PDF-Auszugs im Namen einer anderen Behörde)

5.2 Bei Nutzerinnen und Nutzern, die nicht für eine registerführende Behörde tätig sind: X

Datum und Uhrzeit bei der erstmaligen Anzeige der Strafdaten

6. Hauptattribute nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1–1.1.4 und Dossier-ID der abgefragten Person, die bei der Abfrage nach Ziff. 5 vorhanden sind X

7. Bei der Abfrage nach Ziff. 5 vorhandene Strafdaten, die auch im PDF-Zugangsprofil der abfragenden Behörde sichtbar wären X