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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
1.8 Bearbeitungsdatum —
(Datum, an dem die Meldung erstmals angeschaut wurde)
1.9 Betroffene Person bei Einzelmeldungen
1.9.1 Dossier-ID X 1.9.2 Hauptattribute der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.1, mit Ausnahme der AHV-Nummer nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1 X 1.9.3 Zusatzattribute der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.2 X 1.9.4 Herkunftsnachweise der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.3 X 1.10 Betroffene Personen bei Listeneinträgen X
mit ihren Dossier-IDs nach Anhang 1 Ziff. 1.4.1 1.11 Anzahl Seiten der Meldung X 1.12 Anzahl neu eingegangener Meldungen im Briefkasten —
2. Zusätzliche Daten bei der Rückfallmeldung
(Art. 25 Abs. 1 Bst. a)
2.1 Grundurteil oder nachträglicher Entscheid, in dem die betroffene Probezeit angeordnet worden ist X
mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind, mit Ausnahme des Entfernungsdatums (Anhang 2 Ziff. 5.1) und der elektronischen Kopien (Anhang 2 Ziff. 4 und Anhang 3 Ziff. 1.7)
2.2 Grundurteil, das die Begehungszeiten enthält, welche in die Probezeit des in Ziff. 2.1 genannten Objektes fallen X
mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind, mit Ausnahme des Entfernungsdatums (Anhang 2 Ziff. 5.1) und der elektronischen Kopien (Anhang 2 Ziff. 4)
3. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Überprüfung der Verfahrenshängigkeit bei hS
(Art. 25 Abs. 1 Bst. b)
3.1 Hängiges Strafverfahren, welches überprüft werden muss X
mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind 3.2 Rubrik für Rückantwort an eintragende Behörde X
(falls nötige Korrekturen in VOSTRA nicht von der Verfahrensleitung selbst vorgenommen werden) (wird erst nach Meldungseingang von der Verfahrensleitung ausgefüllt)