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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

1.8 Bearbeitungsdatum —

(Datum, an dem die Meldung erstmals angeschaut wurde)

1.9 Betroffene Person bei Einzelmeldungen

1.9.1 Dossier-ID X 1.9.2 Hauptattribute der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.1, mit Ausnahme der AHV-Nummer nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1 X 1.9.3 Zusatzattribute der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.2 X 1.9.4 Herkunftsnachweise der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.3 X 1.10 Betroffene Personen bei Listeneinträgen X

mit ihren Dossier-IDs nach Anhang 1 Ziff. 1.4.1 1.11 Anzahl Seiten der Meldung X 1.12 Anzahl neu eingegangener Meldungen im Briefkasten —

2. Zusätzliche Daten bei der Rückfallmeldung

(Art. 25 Abs. 1 Bst. a)

2.1 Grundurteil oder nachträglicher Entscheid, in dem die betroffene Probezeit angeordnet worden ist X

mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind, mit Ausnahme des Entfernungsdatums (Anhang 2 Ziff. 5.1) und der elektronischen Kopien (Anhang 2 Ziff. 4 und Anhang 3 Ziff. 1.7)

2.2 Grundurteil, das die Begehungszeiten enthält, welche in die Probezeit des in Ziff. 2.1 genannten Objektes fallen X

mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind, mit Ausnahme des Entfernungsdatums (Anhang 2 Ziff. 5.1) und der elektronischen Kopien (Anhang 2 Ziff. 4)

3. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Überprüfung der Verfahrenshängigkeit bei hS

(Art. 25 Abs. 1 Bst. b)

3.1 Hängiges Strafverfahren, welches überprüft werden muss X

mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind 3.2 Rubrik für Rückantwort an eintragende Behörde X

(falls nötige Korrekturen in VOSTRA nicht von der Verfahrensleitung selbst vorgenommen werden) (wird erst nach Meldungseingang von der Verfahrensleitung ausgefüllt)