Vorlage

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 101Fedlex · Vorlage

Strafregisterverordnung

Art. 189 Abs. 1 Bst. i

1Der registrierte Versicherungsvermittler und die registrierte Versicherungsvermittlerin sind verpflichtet, der FINMA innert 14 Tagen nach Kenntnis folgende Änderungen bekannt zu geben:

i. Verurteilungen wegen strafbarer Handlungen gegen das Vermögen nach den Artikeln 137–172terStGB, die im Strafregister-Informationssystem-VOSTRA eingetragen werden;