Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/35: Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB · 43 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutz)

6 Auswirkungen der Vorlage auf den Bund und Kantone

Einige Teilnehmende betonen, dass die Revision Mehrkosten verursachen werde. Ein Kan- ton475 weist insbesondere auf die mutmasslichen Mehrkosten für die KESB und die zweitin- stanzlichen Gerichte wegen der erweiterten Verfahrensbeteiligung und der wechselnden örtli- chen Zuständigkeit hin. Eine Organisation476 verlangt eine konkretere Einschätzung der Kosten, die sich aus dem Zusatzaufwand im Zusammenhang mit der Prüfung der Vorausset- zungen des gesetzlichen Vertretungsrechts sowie der Meldepflicht ergeben.

7 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsver- fahren477 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich.478

475ZH (S.1).

476Raiffeisen (S. 3).

477 SR 172.061.

478 www.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > EJPD > Vernehmlassung 2021/35 Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB.