Vorlage

Vernehmlassung 2021/38: Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[QR Code]

[Signature]

Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer

vom …

Der Schweizerische Bundesrat

beschliesst:

I

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Verrechnungssteuerverordnung vom 19. Dezember 19661

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «Eidgenössische Steuerverwaltung» ersetzt durch «ESTV», mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

Art. 1 Abs. 1

1Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erlässt die allgemeinen Weisungen und trifft die Einzelverfügungen, die für die Erhebung der Verrechnungssteuer erforderlich sind; sie bestimmt Form und Inhalt der Formulare für die Anmeldung als Steuerpflichtiger sowie für die Steuerabrechnungen, Steuererklärungen und Fragebogen.

Art. 20 Abs. 3

Aufgehoben

Art. 26a Abs. 1

1Ist eine Kapitalgesellschaft, eine Genossenschaft, eine kollektive Kapitalanlage oder ein Gemeinwesen nach Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes unmittelbar zu mindestens 10 Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt, so kann sie diese mittels eines amtlichen Formulars anweisen, ihr die Dividende ohne Abzug der Verrechnungssteuer auszurichten.

1 SR 642.211

2017–......