Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Übersicht
Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversi-
tätsinitiative)» will den Schutz der Artenvielfalt stärken und deren langfristigen Erhalt sichern. Weiter sollen der Landschaftsschutz gestärkt und die Baukultur
gefördert werden. Die Initiantinnen und Initianten reagieren damit auf den anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt sowie an landschaftlicher und baukul-
tureller Qualität in der Schweiz. Die Biodiversitätsinitiative fordert im Kern mehr Flächen für die Natur sowie mehr Geld für die Erhaltung und Förderung der natürlichen Vielfalt. Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Anliegen der Initiative, lehnt diese jedoch ab, weil sie ihm zu weit geht. Eine Annahme der Initiative würde die geltenden Kompetenzen sowie den bestehenden Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken. Der Bundesrat stellt deshalb der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Damit will er dafür sorgen, dass schweizweit genügend Schutzfläche zugunsten der Natur geschaffen wird.
Inhalt der Initiative
Am 8. September 2020 hat der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eingereicht. Die Initiative schlägt vor, in der Bundesverfassung (BV) hinter Artikel 78 zum Natur- und Heimatschutz einen neuen Artikel 78a mit der Sachüberschrift «Landschaft und Biodiversität» einzufügen. Die Initiative will im Wesentlichen Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe besser schützen. Damit verfolgt sie ähnliche Ziele wie der Bund, möchte aber die bestehenden Instrumente durch eine Verankerung in der Verfassung stärken und ergänzen. Als wesentliche Ergänzungen will sie die folgenden beiden Aspekte in die Verfassung neu einführen: die ausdrückliche Verpflichtung der Kantone zur Bewahrung der Landschaften, Ortsbilder und geschichtlichen Stätten sowie einen engen Rahmen für die Interessenabwägung bei erheblichen Eingriffen in Schutzobjekte. Die Initiative verlangt zudem, dass Bund und Kantone die erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität zur Verfügung stellen.
Vorzüge und Mängel der Initiative
Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Anliegen der Initiative. Die Biodiversität in der Schweiz befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand und ist stark rückläufig. Die bereits ergriffenen Massnahmen reichen nicht aus, um dem Biodiversitätsverlust Einhalt zu gebieten. Dies würde für eine Annahme der Initiative sprechen. Zudem könnten gewisse verfassungsrechtliche Lücken im Landschafts- und Denkmalschutz geschlossen werden. Die Initiative geht dem Bundesrat jedoch zu weit. Dies insbesondere aus den folgenden Gründen:
Bei Annahme der Initiative würden die geltenden Kompetenzen sowie der bestehende Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig eingegrenzt. Die Initiative verlangt einen ungeschmälerten Erhalt der Kerngehalte der Schutzwerte