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Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten
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cCH4 Methangehalt im Deponiegas (Volumen-%); dieser Parameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.
DCH4 Methandichte bei Standardbedingungen (0.0007202 tCH /Nm3).
4
PEy Projektemissionen im Jahr y.
3.5 Berechnung der Projektemissionen
Die Projektemissionen aus dem Betrieb der Schwachgasbehandlung sind wie folgt aus den eingesetzten Energieträgern zu berechnen:
PEy = EFGas * MGas,y (4)
dabei bedeuten:
EF Emissionsfaktor des verwendeten Gases [tCO eq/Nm3]; dieser Pa-
Gas2
rameter wird im Monitoring durch den Wert nach Ziffer 4 ersetzt.
M Erwartete Menge an verbranntem Gas im Jahr y [Nm3]; dieser Pa-Gas,y
rameter wird im Monitoring durch den gemessenen Wert nach Ziffer 4 ersetzt.
4 Anforderungen an das Monitoringkonzept
1. Für Projekte und Programme nach diesem Anhang sind im Monitoringbericht die in Ziffer 4.1–4.6 aufgeführten Messwerte und Belege beizulegen.
2. Die Berechnung der Emissionsverminderungen muss anhand der Messwerte belegt werden.
4.1 Abfackelungseffizienz
Im Monitoringbericht ist der Wert der Abfackelungseffizienz (AE) wie folgt festzulegen:
a. Es ist der Methananteil festzuhalten, der bei der Abfackelung effektiv verbrannt wird oder generell bei Verfahren zur Gasbehandlung oxidiert wird.
b. Es gilt die folgende Vorgehensweise zu beachten:
1. Als Pauschalwert ist ein Wert von 90 Prozent für die Verbrennungseffizienz einer geschlossenen Fackel zu verwenden.
2. Gesuchsteller können auch die Herstellerangaben verwenden, falls nachgewiesen werden kann, dass diese eingehalten werden.
3. Gesuchsteller können eigene Messungen vornehmen.
a. Die Festlegung der Abfackelungseffizienz muss als Anteil (%) erfolgen.
b. Die Festlegung hat jährlich zu erfolgen.