Vorlage

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 177 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 157Fedlex · Vorlage

4.6 Gasmenge

Bei der Bestimmung der Gasmenge (MGas,y) sind alle der folgenden Anforderungen zu beachten:

a. Es ist die Menge an für die Schwachgasbehandlung verbranntem Gas im Jahr y zu bestimmen.

b. Als Datenquelle müssen Messgeräte zur Bestimmung des Volumenstroms oder der Lieferungsbelege von Gasflaschen verwendet werden.

c. Die Messung hat in Normkubikmetern (Nm3) oder durch Angabe der gelieferten Anzahl Gasflaschen, sowie deren Inhalt (l) zu erfolgen.

d. Die Messung hat kontinuierlich oder bei jeder Lieferung neuer Gasflaschen zu erfolgen.

e. Die Qualitätssicherung hat gemäss Herstellerangaben zu erfolgen.