Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten
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Art. 7 Gewerbliche Leistungen der Identitas AG
1Sämtliche in Artikel 5 Absätze 1 und 2 nicht aufgeführten Leistungen der Identitas AG gelten als gewerbliche Leistungen.
2Für die Ausübung ihrer gewerblichen Leistungen ist die Identitas AG an die Datenschutzbestimmungen gebunden. Sie darf die in Ausübung ihrer Aufgaben enthaltenen Daten nicht für ihre gewerblichen Leistungen nutzen.
Art. 8 Meldung bei Verdacht auf Widerhandlungen
1Bei Verdacht auf Widerhandlungen gegen die Tierseuchen- oder Landwirtschaftsgesetzgebung erstattet die Identitas AG der zuständigen kantonalen Stelle Meldung.
2Bei Verdacht auf Widerhandlungen gegen die Zoll- oder Mehrwertsteuergesetzgebung erstattet sie der zuständigen Bundesstelle Meldung.
Art. 9 Strategische Führung und Aufsicht
1Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) übt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) die strategische Führung der Identitas AG aus.
2Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) übt die Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der Identitas AG nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a–c und Absatz 2 Buchstaben a Ziffern 1 und 2 sowie b-d aus. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) übt die Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der Identitas AG nach Artikel 5 Absätze 1 Buchstabe d und 2 Buchstabe a Ziffer 3 aus.
3. Kapitel: TVD
1. Abschnitt: Inhalt der TVD
Art. 10 Daten
Die TVD enthält die folgenden Daten:
a. die Daten zu Tierhaltungen, Tierhalterinnen und Tierhaltern nach den Artikeln 12–14;
b. die Daten zu Tieren und zum Tierverkehr nach den Artikeln 15–20;
c. die Daten zu Gesuchen um Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten;
d. die Daten zur neutralen Qualitätseinstufung von Tieren nach Artikel 3 der Schlachtviehverordnung vom 26. November 20039 (SV);