Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 138Fedlex · Erläuternder Bericht
II
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ……….
Biologische Produkte dürfen noch bis zum 31. Dezember 2023 gemäss den bisherigen Bestimmungen von Anhang 3 Teil C hergestellt und abgegeben werden. Am 31. Dezember 2023 vorhandene Bestände dürfen noch bis zu ihrer Erschöpfung abgegeben werden.
III
1Die Anhänge 1, 2, 3 und 7 werden gemäss Beilage geändert.
2Anhang 3b erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
IV
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
… Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung
Guy Parmelin