Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 136Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft

1.6 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts-und Verwaltungsvorschriften wird durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet.

1.7 Inkrafttreten

Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden.

1.8 Rechtliche Grundlagen

Artikel 3 und Artikel 16a Absatz 2 der Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).