Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten
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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft
1.6 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts-und Verwaltungsvorschriften wird durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet.
1.7 Inkrafttreten
Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden.
1.8 Rechtliche Grundlagen
Artikel 3 und Artikel 16a Absatz 2 der Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).