Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 17 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2021
auch in Packungen von mindestens 10 anstelle von 25 kg abgepackt sein darf. Der Kanton VS argumentiert, dass der Vorschlag die Konkurrenz zwischen Import- und Inlandware erhöhe, und dadurch allgemein Druck auf die Produzentenpreise entstehe, insbesondere bei der Milch. Von der Milchindustrie kommt der Hinweis, dass die Packungsgrösse von 10 kg auf dem Weltmarkt kaum eine Rolle spiele. Die bäuerlichen Organisationen beurteilen die vorgeschlagene Regelung als Importerleichterung ohne Gegenleistungen unserer Handelspartner. Der Grenzschutz würde damit «aufgeweicht» oder «verwässert». Sie fordern, dass der Import erschwert, statt erleichtert werden solle. Befürwortet wird der Vorschlag von sechs Stellungnehmenden, und zwar von den beiden Kantonen FR und BL, den beiden Detailhändlern Migros und COOP, von der WEKO und vom Gastrosuisse).
Die Zustimmung zur Abschaffung der Gebühren für die Einfuhr mit Generaleinfuhrbewilligung (GEB) ist mit 18 positiven Antworten wesentlich grösser. Sie stammten von den beiden Kantonen FR und NW, der Partei FDP, den beiden bäuerlichen Organisationen CAJB und CNAV, den Detailhändlern Migros und COOP, den Verbänden swisscofel, VMI, SGV und Gastrosuisse, sowie der WEKO und von vier Organisationen aus dem Natur- und Umweltschutzbereich (WWF, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH). Aber auch hier überwiegen die 67 negativen Stellungnahmen (14 Kantone, die KOLAS, die Partei "Die Mitte", der SBV sowie 50 weitere bäuerliche und landwirtschaftsnahe Organisationen und Firmen). Zur vorgeschlagenen Aufhebung von Artikel 3 der GebV-BLW äussern sich die Stellungnehmenden weitgehend gleich wie zur Abschaffung der Gebühren in der AEV. Befürwortet wird sie von jenen, die von den Gebühren betroffen sind und deshalb von einer Aufhebung profitieren. Die Opposition kommt vorwiegend von landwirtschaftlichen Organisationen, die durch die Abschaffung der Gebühr einen Grenzschutzabbau befürchten.
Beim Vorschlag, bei 46 Tarifnummern auf die GEB-Pflicht zu verzichten (Teilabschaffung der GEB), zeigt sich praktisch das gleiche Bild wie bei der Gebührenabschaffung. Die meisten bäuerlichen Organisationen lehnen den Vorschlag mit der Begründung ab, da damit die Importe einseitig um 2.7 Millionen Franken ohne äquivalente Gegenleistung verbilligt würden. Die Opposition aus bäuerlichen Kreisen ist mit 54 negativen Antworten etwas grösser als bei der Gebührenabschaffung, da sich drei Organisationen nur zur Teilabschaffung der GEB äussern. Etwas weniger negative Antworten kommen von Seiten der Kantone (11 und die KOLAS).
2.6 Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV
Im Allgemeinen werden die vorgeschlagenen Änderungen der PGesV begrüsst.
Verschiedene Stellungnehmende (darunter die Kantone AG, GE, GR, VD und VS, der SBV und zahlreiche kantonale Bauernverbände) fordern, dass auch nicht besonders gefährliche Schadorganismen wie beispielsweise das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) im Pflanzengesundheitsrecht geregelt werden sollen.
Der Kanton TI schlägt eine Anpassung von Artikel 16 vor, damit auch innerhalb der Befalls- und Pufferzonen Massnahmen angeordnet werden können, die Tilgungsmassnahmen sehr nahekommen (vgl. Erläuterungen oben zu Artikel 16). Dies, weil die Eindämmungsmassnahmen das Ziel haben, eine möglichst geringe Prävalenz der Schadorganismen zu erzielen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und damit die nicht befallenen Gebiete zu schützen.
Die Änderung von Artikel 39 betreffend die Lockerung der Pflanzenpasspflicht für Waren, die von Privatpersonen aus der EU per Post oder Kurierdienst an Privatpersonen in der Schweiz verschickt werden, wird von vielen Stellungnehmern abgelehnt.
Die Einführung von zwei neuen Pflichten für Betriebe, die vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind (Nachweis der nötigen pflanzengesundheitlichen Kenntnisse und Notfallplan), werden von mehreren Stellungnehmenden begrüsst, weil damit die Eigenverantwortung der Betriebe gestärkt wird. Andere Stellungnehmende lehnen die Änderung ab, da sie diese als nicht angemessen erachten.