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Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 7 Seiten

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Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) «%ASFF_YYYY_ID»

c. bei einer Einstufung des Arzneimittels in die Nutzenkategorie C: mindestens 60 Prozent.

2Von den Preisabschlägen ausgenommen sind Generika und Biosimilars, die im Vergleich zu den Höchstpreisen des entsprechenden Originalpräparats oder des entsprechenden Referenzpräparats nach den Abschlägen tiefere Preise aufweisen.

324 Monate nach der definitiven Zulassung durch die Swissmedic wird der vergütete Preis für die Anwendung innerhalb der genehmigten Fachinformation noch einmal um den Prozentsatz nach Absatz 1 reduziert.

II

Übergangsbestimmung zur Änderung vom DATUM BESCHLUSS

Die Bestimmungen der Änderung vom DATUM BESCHLUSS gelten auch für Gesuche, die beim Inkrafttreten dieser Änderung beim BAG hängig sind.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.

DATUM BESCHLUSS Eidgenössisches Departement des Innern:

Alain Berset