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Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 7 Seiten
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Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)
vom …
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 19951 wird wie folgt geändert:
Art. 30a Abs. 1 Bst. bbis
1Ein Gesuch um Aufnahme in die Spezialitätenliste hat insbesondere zu enthalten: bbis. Aufgehoben
Art. 31c Meldung über die Gesuchseinreichung bei der Swissmedic
Die Zulassungsinhaberin muss das BAG spätestens 30 Tage nach Einreichung eines Gesuchs bei der Swissmedic um Zulassung eines Originalpräparats oder einer Indikation, das oder die später zur Aufnahme in die Spezialitätenliste angemeldet werden soll, informieren.
Art. 31d Vorabklärung mit dem BAG vor Gesuchseinreichung
1Bei folgenden Arten von Gesuchen kann ein Antrag auf eine Vorabklärung gestellt werden:
a. Gesuch um beschleunigte Aufnahme (Art. 31a);
b. Gesuch für ein Originalpräparat, das bereits für mindestens zwei Indikationen vergütet wird;
c. Gesuch, das Kombinationen verschiedener Arzneimittel betrifft;
SR ..........
1SR 832.112.31
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