Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/81: Verordnung über die Interoperabilität der Schengen/Dublin-Informationssysteme · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

1 Ausgangslage

Die Verordnungen (EU) 2019/8171 und (EU) 2019/8182 zur Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei wurden am 20. Mai 2019 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und der Schweiz am 21. Mai 2019 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Die Umsetzung dieser beiden EU-IOP-Verordnungen bedingte auf Gesetzesstufe Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), im Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA), im Verantwortlichkeitsgesetz (VG) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI).3

Weiter bedürfen gewisse Bestimmungen der EU-IOP-Verordnungen einer Konkretisierung auf Verordnungsstufe. Ausserdem sollen die der Schweiz bisher notifizierten tertiären Rechtsakte (Durchführungsbeschlüsse) zur Interoperabilität umgesetzt werden. Zu diesen Zwecken soll eine neue Verordnung über die Interoperabilität zwischen den Schengen -Dublin-Informationssystemen (IOSDV) geschaffen werden. Zur IOSDV wurde vom 17. Dezember 2021 bis am 31. März 2022 eine Vernehmlassung durchgeführt.

2 Liste der Vernehmlassungsteilnehmer

Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, ist im Anhang beigefügt. Alle Stellungnahmen, auch die von Einzelpersonen, sind zudem öffentlich zugänglich.

3 Ablauf der Vernehmlassung und Übersicht über die Ergebnisse

3.1 Einleitende Bemerkungen

Der Ergebnisbericht weist aus, welche neuen Bestimmungen von den Vernehmlassungsteilnehmern positiv oder negativ aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen.

1 Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates, ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 27; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2021/2223, ABl. L 448 vom 15.12.2021, S. 7.

2 Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816, ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85; ; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2021/2223, ABl. L 448 vom 15.12.2021, S. 7.

3 Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/ 818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Weiterentwicklungen des Schengen -Besitzstands), BBl 2021 674