Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/81: Verordnung über die Interoperabilität der Schengen/Dublin-Informationssysteme · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.4

3.2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

Zur Vorlage sind 35 Rückmeldungen eingegangen. Insgesamt haben sich 26 Kantone, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS), drei politische Parteien, ein Dachverband sowie vier weitere interessierte Kreise geäussert. Davon haben folgende elf Teilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtetet: Flughafen Zürich AG, ZG, GR, SZ, JU, UR, SP, FDP, der Schweizerische Gewerbe-

verband (SGV), Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM). Auch der Kanton SZ hat auf eine

materielle Stellungnahme verzichtet, regt aber an, dass die Datenschutzstellen der Kantone in der Praxis gut einzubeziehen sind.

AG, AI, AR, BS, FR, GL, SH, SG, TG und VS begrüssen die Vorlage und die damit verbundenen Änderungen. Die Stellungnahmen beschränken sich auf die Begrüssung der Umsetzung und enthalten keine Änderungsvorschläge.

BE, BL, GE, LU, NE, NW, OW, SO, TI, VD, ZH sowie die KKPKS und die SVP begrüssen

grundsätzlich die Vorlage und haben einige Bemerkungen:

LU, NW, NE und TI merken an, dass die Vorlage einen erheblichen Mehrwert für die Polizeiarbeit und die Strafverfolgungsbehörden bringen wird. Die Kantone BE, SO, TI und SH begrüssen vor allem die MID-Expertenstelle.

ZH, SO, VD, AsyLex und KKPKS regen an, eine Präzisierung zu den Protokollierungen zu machen. Sie fordern eine einheitliche Protokollierung.

BE, LU, SO, TI, VD und die SVP erwähnen, dass durch die Vorlage ein Mehraufwand entsteht. VD und die SVP merken an, dass die Auswirkungen dazu schwierig abzuschätzen sind.

AsyLex lehnt die Vorlage ab. Sie fordern eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Vorgaben und befürchten einen Datenmissbrauch.

3.3 Ergebnisse im Allgemeinen

Verhältnismässigkeit

AsyLex steht der Vorlage kritisch gegenüber, insbesondere im Hinblick auf die datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben. AsyLex fordert eine Konkretisierung dieser Vorgaben, um sicherzustellen, dass kein Missbrauch durch die Verknüpfungen entstehen. So bestehen gemäss AsyLex zu breite Zugriffsrechte für Frontex und Europol. Es fehlen zentrale und konkrete Bestimmungen, um das Risiko von Datenmissbrauch zu vermeiden. Auch sollten Regelungen für Hacker-Angriffe vorgesehen werden.

Die SVP kritisiert den kleinen Handlungsspielraum und die automatische Rechtsübernahme bei Schengen-Weiterentwicklungen. Gemäss SVP widerspricht dies der demokratischen Funktionsweise eines souveränen und autonomen Staats. VD stellt fest, dass die Schweiz in

4 Abrufbar unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2022 > EJPD.