Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/81: Verordnung über die Interoperabilität der Schengen/Dublin-Informationssysteme · 14 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728
Bezug auf den Datenschutz bei der Übernahme von Schengen-Weiterentwicklungen über einen limitierten Handlungsspielraum verfügt.
Datenschutz
AsyLex befürchtet einen Missbrauch in Bezug auf Datenschutzrechte und Persönlichkeitsschutz. Sie fordern deshalb eine Konkretisierung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Für Frontex und Europol bestehen gemäss AsyLex zu breite Zugriffsrechte. AsyLex kritisiert ausserdem, dass die europäischen Datenschutzbeauftragten und die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten keine bindende Entscheidungs- und Vetomacht haben.
Dem Datenschutz muss gemäss OW Rechnung getragen werden und SZ fordert, die kantonalen Datenschutzstellen in die Praxis einzubeziehen. TI zeigt sich besorgt zu den Zugriffsrechten der Polizeibehörden von Lugano und Chiasso, da diese nicht über die nötigen Strukturen und Kompetenzen verfügen.
Mehraufwand
BE, LU, SO, TI, VD und die SVP merken an, dass durch die Vorlage ein Mehraufwand entsteht. VD und die SVP kritisieren, dass die Auswirkungen dazu schwierig abzuschätzen sind. SO regt an, dass die zusätzlichen datenschutzrechtlichen Aufgaben Ressourcenfolgen haben werden und wünscht sich konkrete Angaben zu den benötigten zusätzlichen Ressourcen. Für VD sind es die obligatorischen ESP-Abfragen, die zu einem Mehraufwand führen. Für TI entsteht vor allem ein finanzieller Mehraufwand. Gemäss LU ist aus der Sicht der Polizei der zu erwartende Mehraufwand betreffend das Reporting für den kantonalen Datenschutzbeauftragten sowie für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erheblich, vor allem in Bezug auf die personellen Ressourcen. LU plädiert deshalb dafür, dass dieses Reporting möglichst automatisiert ausgeführt werden soll und sich auf das Notwendigste beschränkt. Für BE wird der administrative Aufwand zu gross und fordert deshalb einen vereinfachten Abfrageprozess. Ausserdem verlangt BE vom Bund genügend personelle Ressourcen für die MID-Expertenstelle, weil für den Flughafen Belp vermehrt Abklärungen nötig sein werden. Auch OW vermerkt, dass es bei der Ausgestaltung wichtig sei, dass die bisherigen Abläufe nicht komplexer werden sollen und die Nutzung der Systeme nicht erschwert wird.
Da keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen vgl. mit denjenigen, die in der Botschaft ausgewiesen sind, zu erwarten sind, stellt sich die SVP nicht gegen das Vorhaben. Die SVP bleibt aber aufgrund der fehlenden ausführlichen Erläuterungen hinsichtlich finanzieller und materieller Auswirkungen aufmerksam.
3.4 Ergebnisse zur IOSDV
Begriffsdefinitionen (Art. 2):
BL wünscht Ergänzungen in Bezug auf die Bedeutung der verschiedenen Farbcodes der MID-Verknüpfungen. BL fordert, dass zumindest die Definitionen von gelben, grünen, roten und weissen Verknüpfungen mit kurzen textlichen Erläuterungen ergänzt werden sollten.
Konkretisierung zur Protokollierung (Art. 7, 16, 20, 28):
ZH, VD und AsyLex fordern, dass die Protokollierung detaillierter geregelt wird. Es ist unklar, wie die Protokollierung der Abfragen erfolgen soll. Gemäss ZH ist es demnach zwingend, dass diese automatisiert im System selbst erfolgen muss und die Verantwortung für die Protokollierung bei der Systembetreiberin liegt. Sie beantragen deshalb, dies entsprechend in der Verordnung zu regeln. SO ergänzt, dass in den Erläuterungen zumindest präzisiert werden sollte,