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Vernehmlassung 2021/83: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 2 Seiten

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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Zugang der EZV zu Daten des EES, des ETIAS, des C-VIS und des CIR)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert:

Art. 103c Abs. 4 Bst. e3

4Folgende Behörden können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten bei der zentralen Zugangsstelle nach Absatz 5 Daten des EES beantragen:

e. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Art. 108e Abs. 3 Einleitungssatz (Betrifft nur den französischen Text) und Bst. e4

3Folgende Behörden können zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten bei der zentralen Zugangsstelle nach Absatz 5 Daten des ETIAS beantragen:

e. die für die Strafverfolgung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZV.

1 BBl xxxx xxxx

2 SR 142.20

3 BBl 2019 4573

4 BBl 2020 7911