Vorlage
Vernehmlassung 2021/83: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1133 und (EU) 2021/1134 zur Reform des Visa-Informationssystems und der damit verbundenen Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für VIS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 10 Seiten
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13.7.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 248/1
I
(Gesetzgebungsakte)
VERORDNUNGEN
VERORDNUNG (EU) 2021/1133 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 603/2013, (EU) 2016/794, (EU) 2018/1862, (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 hinsichtlich der Festlegung der Voraussetzungen für den Zugang zu anderen Informationssystemen der EU für Zwecke des Visa-Informationssystems
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 78 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 88 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),
nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Visa-Informationssystem (VIS) wurde mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates (3) als technische Lösung für
den Austausch von Visa-Daten zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet. Zweck, Funktionen und Zuständigkeiten in Bezug auf das VIS sowie die Bedingungen und Verfahren für den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt sind in der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) geregelt, mit der die Prüfung von Anträgen auf Erteilung solcher Visa und die damit verbundenen Entscheidungen erleichtert werden sollen. Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) regelt die Erfassung biometrischer Identifikatoren im VIS. Mit dem Beschluss 2008/633/JI des Rates (6) haben die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) Zugang zum VIS erhalten. Dieser Beschluss sollte in die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 aufgenommen werden, um sie mit den geltenden Verträgen in Einklang zu bringen.
(1) ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 154. (2) Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 13. März 2019 (ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 286) und Standpunkt des Rates in erster Lesung vom 27. Mai 2021 (ABl. C 227 vom 14.6.2021, S. 20). Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2021 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5). (4) Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60). (5) Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1). (6) Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 129).