Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 83 Seiten

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Erläuternder Bericht

Übersicht

Ein wirksames Aussengrenzmanagement ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung der Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums und damit ein

zentraler Baustein der Schengener Zusammenarbeit. Zur Verbesserung der Kon-

trollen an den Schengen-Aussengrenzen und zur Stärkung der inneren Sicherheit wurden im Rahmen der Schengener und Dubliner Zusammenarbeit in den letzten

Jahren die bestehenden EU-Informationssysteme verbessert und neue Systeme geschaffen. So wurde unter anderem das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) errichtet, durch welches visumbefreite Drittstaatsan-

gehörige in Zukunft eine Reisegenehmigung beantragen und erhalten müssen, bevor sie in den Schengen-Raum einreisen. Das ETIAS basiert auf der Verordnung

(EU) 2018/1240. Der vorliegende erläuternde Bericht bezieht sich auf Folgeänderungen dieser EU-Verordnung, um die Interoperabilität des ETIAS mit den ande-

ren EU-Informationssystemen zu gewährleisten. Diese spielt eine wichtige Rolle bei der Schliessung bestehender Sicherheitslücken. Der erleichterte Datenaustausch zwischen den verschiedenen Informationssystemen soll aber auch schnellere und

wirksamere Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen ermöglichen und zur Be-

kämpfung der irregulären Migration beitragen. Der erläuternde Bericht zeigt auf,

welche rechtlichen Massnahmen für die Übernahme und Umsetzung der zwei EU-Änderungsverordnungen nötig sind, und gibt einen Überblick über die Auswirkun-

gen auf Bund und Kantone.

Ausgangslage

Mit der Verordnung (EU) 2018/1240 wurde ein neues Informationssystem im Schengen-Raum geschaffen, das die Gesuche um Reisegenehmigung von nicht visum-pflichtigen Drittstaatsangehörigen enthält. Diese Personen benötigen künftig eine Reisegenehmigung, um die Schengen-Aussengrenzen zu überschreiten. Dem Bundesbeschluss zur Genehmigung und Umsetzung dieser EU-Verordnung hat die Bundesversammlung am 25. September 2020 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 14. Januar 2021 unbenutzt verstrichen. Nun hat die EU die Verordnungen (EU) 2021/1150 und EU 2021/1152 verabschiedet, welche Folgeänderungen beinhalten, um die Interoperabilität des ETIAS mit den anderen EU-Informationssystemen zu gewährleisten.

Inhalt der Vorlage

Die Verordnungen (EU) 2021/1150 und EU 2021/1152 wurden am 7. Juli 2021 verabschiedet. Sie wurden der Schweiz bereits im Vorfeld am 29. Juni 2021 notifiziert. Der Bundesrat hat deren Übernahme am 11. August 2021 genehmigt, vorbehältlich der Zustimmung der eidgenössischen Räte.

Die Interoperabilität, die durch die Interoperabilitätsverordnungen eingeführt wurde, wird verschiedene EU-Informationssysteme – darunter das ETIAS – miteinander vernetzen, sodass vorhandene Informationen effizienter und gezielter genutzt werden können. Die neuen ETIAS-Änderungsverordnungen enthalten Folgeänderungen, die sich aus der Verabschiedung der drei revidierten EU-Verordnungen zum Schengener-Informationssystem SIS und den beiden Interoperabilitätsverordnungen ergeben. In