Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/9: Änderung der Handelsregisterverordnung · 10 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung der Handelsregisterverordnung

9.4 Digitalisierung

Ein Teilnehmer26 macht geltend, dass die Artikel 24 und 25 HRegV nicht mehr zeitgemäss seien. Bei der Anerkennung von ausländischen Urkunden müsse auch die fortschreitende Digitalisierung im Ausland berücksichtigt werden. Zwei Teilnehmende27 verlangen die Aufhebung von Artikel 12c HRegV. Die Vorschriften zur elektronischen Übermittlung von Eingaben an die Handelsregisterämter würden den elektronischen Geschäftsverkehr verkomplizieren und hindern.

9.5 Eintragung aufgrund eines Schiedsspruchs

Ein Teilnehmer28 verlangt, dass in Artikel 19 HRegV auch die Eintragung von Amtes wegen aufgrund eines Schiedsspruchs geregelt werden sollte.

9.6 Aktenaufbewahrung

Zwei Teilnehmende29 sind der Ansicht, dass Artikel 166 Absatz 6 HRegV verfassungswidrig sei, weil mit den bundesrechtlichen Vorschriften zur Aktenaufbewahrung die kantonale Gestaltungsfreiheit und somit Artikel 46 Absatz 3 der Bundesverfassung30 verletzt werde.

10 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren31 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich32.

26ZG, S. 2.

27AI, S. 3; AR, S. 3.

28Homburger, S. 1.

29AR, S. 4; SG, S. 8.

30SR 101

31 SR 172.061

32 www.fedlex.ch > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2021 > EJPD