Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/9: Änderung der Handelsregisterverordnung · 10 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung der Handelsregisterverordnung
Zusammenfassung
Die Änderung des Obligationenrechts (OR)1 betreffend das Aktienrecht wurde am 19. Juni 2020 vom Parlament angenommen. Die Änderung des OR soll zusammen mit den Ausführungsbestimmungen der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV)2 in Kraft treten. Die HRegV muss insbesondere im Bereich der Gründungs- und Kapitalvorschriften überarbeitet werden. Auch das Kapitalband und das Aktienkapital in Fremdwährung erfordern neue Verordnungsbestimmungen. Zudem wurde der Bundesrat beauftragt, einen Katalog der zulässigen Währungen für ein Aktienkapital in Fremdwährung zu erlassen. Des Weiteren wird die Motion Romano (18.3262) «SCoop. Irreführende Kurzbezeichnung der Genossenschaft in Italienisch und Französisch ändern» auf Verordnungsstufe umgesetzt.
Weil aufgrund der Änderung des OR Anpassungen in der HRegV notwendig werden, begrüssen alle Teilnehmenden im Grundsatz die Änderungen der HRegV. Die vorgebrachten Änderungsvorschläge sind grösstenteils redaktioneller Natur.
Bei der Frage, welche ausländischen Währungen für das Aktienkapital zulässig sein sollen, sind sich die Teilnehmenden uneinig. Einige möchten auch Kryptowährungen zulassen, andere möchten den Katalog mit zusätzlichen Landeswährungen erweitern. Demgegenüber begrüssen mehrere Teilnehmende den vorgeschlagenen engen Katalog an ausländischen Währungen ausdrücklich.
Die Abkürzung «SCoo» für die Rechtsform der Genossenschaft auf Französisch, Italienisch und Rätoromanisch wird von der Mehrheit der Teilnehmenden, die sich dazu geäussert haben, als sachgerecht beziehungsweise als sinnvoller Kompromiss erachtet.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der HRegV dauerte vom 17. Februar 2021 bis zum 24. Mai 2021. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 24 Kantone, 2 politische Parteien und 27 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 53 Stellungnahmen ein.
Zwei Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.3
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
1SR 220
2 SR 221.411
3 Schweizerischer Arbeitgeberverband; SSV.