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Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 4 Seiten

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Vorlage 1

Obligationenrecht (OR; Mietrecht: Untermiete)

Vorentwurf

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom...1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2,

beschliesst:

Minderheit (Brenzikofer, Arslan, Brélaz, Dandrès, Fehlmann Rielle, Funiciello,

Marti Min Li, Schlatter)

Nichteintreten (Ablehnung in der Gesamtabstimmung)

I

Das Obligationenrecht3 wird wie folgt geändert:

Art. 262

K. Untermiete1 Der Mieter kann die Sache mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten.

2Haben die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, so muss der Mieter ein Untermietbegehren schriftlich beim Vermieter stellen; das Begehren muss enthalten:

a. die Namen der Untermieter;

b. die Vertragsbedingungen, insbesondere das Untermietobjekt, den Gebrauchszweck, den Untermietzins und die Untermietdauer.

SR ..........

1BBl 2021

2BBl 2021

3SR 220

2021-… «%ASFF_YYYY_ID»