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Vernehmlassung 2022/14: Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) · 4 Seiten
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2Im Übrigen steht der kantonale Anteil den Kantonen entsprechend der steuerlichen Zugehörigkeit der Geschäftseinheiten zu, denen die Ergänzungssteuer zugerechnet wurde. Verfügt eine Geschäftseinheit über Steuerobjekte in mehreren Kantonen, so steht der Rohertrag den Kantonen entsprechend der Zurechnung zu diesen Steuerob- jekten zu.
6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 10 Änderung eines anderen Erlasses
Die Verordnung vom 22. August 19677 über die Anrechnung ausländischer Quellen- steuern wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 2 zweiter Satz
2… Eine Ergänzungssteuer nach der Mindestbesteuerungsverordnung vom …8 wird bei der Berechnung des Maximalbetrages nicht abgezogen.
Art. 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Ignazio Cassis
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
7 SR 672.201
8 SR …