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Vernehmlassung 2022/16: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich · 4 Seiten

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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich

Abgeschlossen am

Von der Bundesversammlung genehmigt am

Ratifikationsurkunde ausgetauscht am

In Kraft getreten am

Die Schweizerische Eidgenossenschaft

und das Fürstentum Liechtenstein,

eingedenk der freundnachbarlichen, engen Beziehungen zwischen den beiden Staaten, eingedenk des Vertrags vom 29. März 19231 zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet (Zollvertrag) und der darauf gestützten Übernahme von gewissen Bestimmungen des schweizerischen Geldspielgesetzes vom 29. September 20172 durch Liechtenstein, gewillt, zur Wahrnehmung des Schutzes vor exzessivem Geldspiel zusammenzuarbeiten und zu diesem Zweck die Veranstalterinnen und Veranstalter von Geldspielen zu verpflichten, Daten betreffend die im anderen Land von den jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstaltern von Geldspielen verhängten Spielsperren auszutauschen und die entsprechenden Spielsperren gegenseitig anzuerkennen und anzuwenden, angesichts der vergleichbaren gesetzlichen Regelungen im Bereich der Geldspiele in beiden Staaten,

haben Folgendes vereinbart:

SR ..........

1 SR 0.631.112.51.4

2 SR 935.51

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