Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Halten Sie es für zweckmässig, mittels einer NADIM (nationale Datenvernetzungsinfrastruktur Mobilität) die Vernetzung von Mobilitätsdaten und deren Nutzerinnen und Nutzer (z.B. Mobilitätsanbieter, App-Entwickler, öffentliche Hand, Wissenschaft) zu verbessern?

9. Kerndaten der NADIM (vgl. Art. 6 Gesetz und Ziff. 4.1.8.6 erl. Bericht)

a. Sind Sie damit einverstanden, dass Datenlieferantinnen und -lieferanten einen minima-

len Bestand der relevanten Mobilitätsdaten (z.B. Standort, Verfügbarkeit und Tarife von Mobilitätsangeboten) bereitstellen müssen, falls sie ihre Angebote über die NADIM zugänglich machen wollen?

b. Sind Sie damit einverstanden, dass die Festlegung des je Datenlieferantin und -lieferant

nötigen Sets an Kerndaten mit dem Ziel der Zukunftsfähigkeit durch den Bundesrat und die Betreiberin der NADIM erfolgt?

c. Sind Sie der Ansicht, dass die Kerndaten grundsätzlich als Open Data (i.d.R. kos-tenlos,

zur freien Weiterverwendung) über die NADIM zugänglich gemacht werden sollen?

d. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat bei Kerndaten, die nur mit einem

zusätzlichen Aufwand zugänglich gemacht werden können, als Entgelt für deren Bezug über die NADIM, die Rücklieferung von Daten vorschreiben kann?

10. Subventionierung des technischen Anschlusses an die NADIM (vgl. Art. 10 Gesetz und

Ziff. 4.1.8.3 erl. Bericht)

a. Soll der Bundesrat die Anbindung (z.B. Entwicklung von Schnittstellen) von einliefernden

oder abnehmenden Systemen Privater an die NADIM während der ersten zwei Jahre finanziell unterstützen und dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit der Betroffenen und den Nutzen ihrer Daten berücksichtigen?

b. Sind Sie der Ansicht, dass dazu ein à-Fonds-perdu-Beitrag im Umfang von maximal 40

Prozent der Kosten gerechtfertigt ist?

Verkehrsnetz CH

11. Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem durch Verkehrsnetz CH (vgl. Art. 8 Gesetz

und Ziff. 4.1.7 erl. Bericht)

Teilen Sie die Einschätzung, dass das Verkehrsnetz CH mit der Schaffung eines räumlichen Referenzsystems für Geodaten über die Verkehrsinfrastruktur der Schweiz einen relevanten Beitrag zur Abbildung, vereinfachtem Austausch und zur Verknüpfung von Verkehrsinfrastruktur- und Mobilitätsdaten leisten kann?

12. Verkehrsnetz CH als Referenzsystem auch mit privaten Verkehrsnetzdaten (vgl. Art. 8

Abs. 2 Gesetz und Ziff. 4.1.7 erl. Bericht)

Erachten Sie es als richtig, dass mit Verkehrsnetz CH ein Referenzsystem nicht nur für Geodaten zu den Verkehrswegen der öffentlichen Hand, sondern auch für weitere Daten zu Verkehrswegen angestrebt wird?

13. Betrieb von Verkehrsnetz CH (vgl. Art. 8 Abs. 5 Gesetz)

Sind Sie der Ansicht, dass der Bundesrat swisstopo damit beauftragen sollte, Verkehrs-netz CH nach dem Aufbau auch zu betreiben oder sehen Sie geeignete Alternativen?

Anforderungen an die MODI

14. Grundsätze / Generelle Anforderungen beim Betrieb der MODI (vgl. Art. 9 Abs. 1 und

Art. 12 Abs. 4 Gesetz und Ziff. 4.1.5 erl. Bericht)

115/274 BAV-D-318B3401/238