Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1
Anhang 4: Detaillierte Haltung der Akteure im Rahmen der Vernehmlassung und der Stellungnahmen nach den Akteurgesprächen
Nachfolgend folgt zu jeder Frage jeweils:
- Eine nicht abschliessende Auswahl relevanter Auszüge aus den Stellungnahmen. Um Redundanzen zu minimieren, sind einige Stellungnahmen sinngemäss zusammengezogen worden.
- Kommentare von leer eingereichten Antworten sind nicht ausgewiesen.
Ergebnis Vernehmlassung: Ausgewählte Zitate der Akteure zu den einzelnen Fragen
Frage 1: Grundsätzliche Stossrichtung
Sind Sie mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden, als Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem die Thematik der Mobilitätsdaten in einem neuen verkehrsträgerübergreifenden Gesetz mit dem Hauptinhalt einer staatlichen Mobilitätsdateninfrastruktur zu regeln?
Kantone: Ja
BPUK/KöV, LU, OW, UR: Wir sind mit der Stossrichtung einverstanden, haben aber einige grundsätzliche Bedenken zur Vorlage, die Sie bitte dem beiliegenden Schreiben der BPUK/KöV entnehmen. Aus dem Begleitschreiben: Die Vorlage befasst sich mit Daten als Bestandteil eines effizienten Mobilitätssystems. Wir teilen die Einschätzung des Bundes, dass Mobilitätsdaten (insbesondere in dichten Räumen bzw. Räumen mit hohen Mobilitätsbedürfnissen) einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Mobilitätssystem leisten können. Dementsprechend begrüssen wir es, dass der Bund sich vertieft mit der Thematik befasst. Bezüglich des vorliegenden Gesetzesentwurfs haben wir einige grundsätzliche Anmerkungen mit hoher politischer Relevanz, die wir in diesem Schreiben darlegen möchten. Für unsere detaillierten fachlichen Rückmeldungen verweisen wir auf den beiliegenden Fragebogen zur Vernehmlassung.
AR: Mobilitätsangebote gezielter planen. Durch das Bereitstellen einer entsprechenden Dateninfrastruktur durch den Bund wird die Gleichbehandlung aller Nutzinnen und Nutzer sichergestellt, die Abhängigkeit von privaten Anbietern reduziert und die Innovation über die freie Verwendung der Daten gleichwohl gefördert. Die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung können sehr individuell befriedigt werden.
Auch die Bedürfnisse der Kantone und Gemeinden zur direkten Steuerung der Mobilität auf ihren Netzen werden mit der Mobilitätsdateninfrastruktur abgeholt. Die Koordination zwischen den drei Staatsebenen aber auch mit öffentlichen und privaten Unternehmen wird vereinfacht.
BE: Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden. Als Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem soll die Thematik der Mobilitätsdaten in einem neuen verkehrsträgerübergreifenden Gesetz mit dem Hauptinhalt einer staatlichen Mobilitätsdateninfrastruktur geregelt werden. Wie bereits in der Stellungnahme des Kantons Bern vom 13. März 2019 zur Vernehmlassung des Bundes zu den multimodalen Mobilitätsdienstleistungen festgehalten, ist es wünschenswert, dass die Entwicklungen und Möglichkeiten, die sich im Zuge der Digitalisierung bei der Mobilität abzeichnen, auf Gesetzesebene verankert werden. Nebst einer nationalen Lösung ist ferner die europäische Vernetzung und Zusammenarbeit ein zentrales Element zum Gelingen des Vorhabens und zur Schaffung eines möglichst grossen Nutzens.
118/274 BAV-D-318B3401/238