Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

- Es sollte sichergestellt sein, dass nicht einzelne (staatliche) Verkehrsträger, z.B. der Schienenverkehr, auf Kosten der anderen Teile des Gesamtverkehrssystems ausgebaut oder privilegiert werden (SWISS).

Recht auf digitale Selbstbestimmung

- Der Datenschutz ist zu gewährleisten und ebenso die Prinzipien der digitalen Selbstbestimmung (z.B. Digitale Gesellschaft), daher Datenaustausch über die NADIM nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen Opt-In (Greenpeace)

Rolle des Staates bzw. Bundesrats

- Es bestehe dringender Handlungsbedarf für eine verlässliche nationale Dateninfrastruktur im Mobilitätsbereich (Die Mitte, SP).

- Es braucht einfache, klare, demokratisch legitimierte Regeln zu Datentaxonomie, Datenstandards, Datenportabilität und Dateninteroperabilität sowie einen unabhängigen Regulator, der diesen Regeln zur Durchsetzung verhilft. Ein solcher Regulator wird zwangsweise sektorübergreifend tätig sein und lässt sich nicht auf die Mobilität beschränken. (EPFL)

Systemführerschaft Kundeninformation

Die Systemführerschaft Kundeninformation muss Aufgabe der öV-Branche bleiben (SBB, ZVV).

Umwelt

- Die CO2-Ausstossdaten für die verschiedenen Verkehrsträger sollen über die NADIM bereitgestellt werden (Greenpeace).

Wettbewerb

- Innovation und Wettbewerb sollen gefördert werden. (WEKO)

111/274 BAV-D-318B3401/238