Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 157Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

sgv: Es bestehen bereits diverse Plattformen ähnlicher Art, sowohl private wie auch staatliche. Daher besteht seitens der Privatwirtschaft kaum Interesse, sich an einer NADIM zu beteiligen.

Frage 9a: NADIM – Kerndaten als minimaler Beitrag

Sind Sie damit einverstanden, dass Datenlieferantinnen und -lieferanten einen minimalen Bestand der relevanten Mobilitätsdaten (z.B. Standort, Verfügbarkeit und Tarife von Mobilitätsangeboten) bereitstellen müssen, falls sie ihre Angebote über die NADIM zugänglich machen wollen?

Hinweise der Zustimmenden

Ja – «Eine konkretere/andere Definition der Kerndaten ist notwendig.»

Das Ziel von MODIG ist es die Effizienz der Mobilitätsströme zu erhöhen. Daher sollen auch Daten wie Belegung/Auslastung und Umweltfreundlichkeitsaspekte der Verkehrsmittel und Kombinationen dieser im Verhältnis zum dynamischen Preis zum Standard gehören (Beispiel: selbstfahrendes Fahrzeug kostet mehr zur Alleinbenützung als eine gepoolte Fahrt.)

AG, BE, BPUK/KöV, SG, SO, TI, LU, OW, UR, ZG: Das minimale Datenset ist zurückhaltend zu definieren (BPUK/KöV: Soll je nach Anbieter angepasst werden können). Es ist zu bedenken, dass eine zu hohe Hürde bezüglich Bereitstellung von Daten auch Innovation und Entwicklung verhindern könnte.

ASP, RhB: Der Lieferumfang der Kerndaten muss abschliessend definiert sein. Es dürfen keine Unklarheiten bezüglich der Inhalte vorhanden sein. Die Datenlieferantinnen und -lieferanten müssen klar über die zu liefernden Daten informiert sein und dieses Datenset muss für alle gleich aussehen.

BL, BPUK/KöV, BS, LU, OW, UR, ZG: Die Beispielsammlung von möglichen Kerndaten in Kap. 4.1.8.6.1 des erl. Berichts erscheint uns noch sehr beliebig, nicht zielgerichtet und unstrukturiert.

BPUK/KöV, LU, NE, OW, UR, ZH, ZVV, ZG: Da das neue MODIG zum Ziel hat, die Effizienz des Verkehrssystems zu erhöhen, sollen auch Daten betreffend Energieeffizienz sowie Klima- bzw.

Umweltfreundlichkeit der verschiedenen Mobilitätsangebote zu den Kerndaten gehören.

Weiter möchten wir unterstreichen, dass der Aufwand für die Bereitstellung der Kerndaten nicht zu einem unverhältnismässigen Aufwand für die Datenbesitzer (insbesondere für Kantone und Gemeinden) führen darf.

CHACOMO: Bei der Definition des Kerndaten-Sets sind den Eigenheiten von Shared Mobility Angeboten (z. B. Fahrzeugtypen, unterschiedliche Standort- und Verfügbarkeitskonzepte) von Beginn weg auseichend Rechnung zu tragen.

FR : Il convient d’ajouter aux données de base mentionnées à la page 28 du rapport, les données de fréquentation des transports publics ainsi que les données permettant d’analyser les flux de trafic routier.

GE : La définition de son contenu doit faire l'objet d'une concertation préalable avec l'ensemble des acteurs et pouvoir faire l'objet de révisions, compte tenu des nouveaux enjeux.

NE : Nous considérons que la définition des données de base ou des données clés est obligatoire pour pouvoir faire fonctionner un tel système de manière convenable. Les exemples fournis de jeu de données de base possibles au chapitre 4.1.8.6.1 du rapport explicatif doivent être affinés à 157/274

BAV-D-318B3401/238