Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Ein weiterer Faktor ist der Zeitbedarf zur Realisierung. Es ist unbestritten, dass angesichts der raschen Entwicklung im Bereich Mobilitätsdaten der Faktor Zeit zentral ist. Es ist zu überlegen, mit welcher Organisationsform gewährleistet werden kann, dass die NADIM so rasch als möglich realisiert werden kann, um unerwünschten Marktentwicklungen entgegen zu wirken. Damit verbunden ist auch, dass die Organisation rechtzeitig über ausreichende finanzielle und personelle Mittel verfügen muss und damit akteurnahe Innovationen ermöglicht werden.

3 Ergebnis Vernehmlassung (Folien 28-31)

Die Rechts/Organisationsform einer Bundesanstalt (Mobilitätsdatenanstalt MDA) für den Betrieb der NADIM und weiterer Teile der MODI wird von 64 der 121 Teilnehmenden, also von 54% der Teilnehmenden, insbesondere mit Verweis auf Unabhängigkeit und Verlässlichkeit unterstützt. 27% der Teilnehmenden lehnen diese Rechtsform ab, primär aufgrund der damit verbundenen Kosten und Zweifeln an der Agilität und Marktnähe.

Neben der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Anstalt des Bundes wurden im Rahmen der Vernehmlassung von mehreren Stellungnehmenden die folgenden Rechtsformen als denkbare Alternativen erwähnt: Eingliederung in die Bundesverwaltung, Branchenlösung, Leistungsauftrag,

Spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und PPP. Den höchsten Anteil der Nennungen nimmt dabei die Eingliederung in die Bundesverwaltung ein, wobei dies insbesondere mit geringeren Kosten (kein Overhead) begründet wurde.

4 Schlussfolgerungen (Folien 32-34)

Die Wahl der zweckmässigsten Rechts-/Organisationsform hat anhand der vier Faktoren:

Funktionen, Grundsätze, Kosten/Finanzierung und Zeit zu erfolgen. Ausserdem sind die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes zu beachten. Vgl. Einheiten und Rechtsformen von Unternehmen und Anstalten nach Corporate Governance-Prinzip des Bundes: Website EFV, Corporate Governance: Unternehmen und Anstalten (admin.ch).

Die laufenden Diskussionen dienen dazu, im verkehrsträgerübergreifenden MODIG die nötigen Regulierungen in der richtigen Dichte vorzunehmen. Diese Regelungen bewegen sich auf übergeordneter Flughöhe. Sie betreffen insbesondere die folgenden Bereiche:

• Rechtsgrundlage für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer verkehrsträgerübergreifenden MODI mit den Bestandteilen NADIM und Verkehrsnetz CH sowie der Flexibilität hinsichtlich künftiger weiterer Bestandteile z.B. im Bereich automatisierten Fahrens.

• Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine MODI als wesentliches Element im künftigen Datenraum Mobilität.

• Funktionsumfang der MODI in den Bereichen «Marktdaten» und «öffentliche Hand».

• Grundsätze für den Betrieb der MODI: u.a. Finanzierung, Neutralität, Akteureinbezug, Agilität.

• Rechtsform der horizontalen Betriebsorganisation der MODI – jeweils für NADIM (und

weitere Elemente) und für Verkehrsnetz CH sowie deren Pflichten und Kompetenzen inkl. deren Möglichkeit, zur Beauftragung und Finanzierung der vertikalen Organisationen (Moderation).

• Finanzierungsmodalitäten der MODI.

These: Die Fähigkeit, die Bedürfnisse der Nutzer bzgl. Funktionalität und Geschwindigkeit erfüllen zu können, keine Frage der Rechtsform der horizontalen Betreiberorganisation ist, sondern dass es darauf ankommt, wie die konkrete Praxis dieses Einbezugs ausgestaltet wird.

Exkurs zu Anstalt und Spezialgesetzlicher AG 264/274 BAV-D-318B3401/238