Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/2: Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur · 274 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-011-11/15/2/1/3/1

Die MODI als Vermittlerin im Datenraum Mobilität soll Informationen sichtbar und Daten zugänglich machen. Der Datenaustausch erfolgt einfach, standardisiert, sicher und nach unterschiedlichen Nutzungsprinzipien – entweder Open Data oder Restricted Data. Bei Restricted Data sollen die Akteure aufgrund von Vereinbarungen bestimmen können, welche Daten sie wem zu welchem Zweck zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine wichtige Voraussetzung für einen vertrauenswürdigen Austausch geschaffen werden.

Die MODI im Mobilitätsdatenraum umfasst zumindest zwei verschiedene Bereiche:

 Bereich Marktdaten: Die NADIM soll Daten zu Mobilitätsangeboten sichtbar und verfügbar machen und so den Austausch unter den Marktakteuren (Anbieter, Vermittler) ermöglichen. Dies umfasst u.a öV, Taxis, Sharing Mobility aber auch z.B. Parkplätze und Ladestationen. Das Verkehrsnetz CH bildet die Geodatenbasis.

 Bereich öffentliche Hand: Die NADIM soll zusammen mit Verkehrsnetz CH Daten von Bund, Kantonen und Gemeinden zu Verkehrsinfrastrukturen, Planung, Betrieb und Verkehrsmanagement (vgl. Störungen, Baustellen) einfach zugänglich machen. Sie kann auch den Austausch von eingeschränkt zugänglichen Behördendaten fördern und erleichtern.

Die MODI bringt volkswirtschaftlichen Nutzen im Bereich Mobilität (u.a. Beitrag zu effizienterem Mobilitätssystem). Sie bringt aber auch einen direkten Nutzen für Marktakteure (u.a. neue Kundensegmente erschliessen, Angebote besser auslasten, Innovationen, günstigere Geschäftsabwicklung). Sie bringt schliesslich auch direkten Nutzen für die öffentliche Hand (u.a. in den Bereichen Verkehrsmanagement, Sicherheit und Verkehrs- und Raumplanung).

Die NADIM umfasst gemäss den Diskussionen vom 22.11.2022 sowohl technische als auch organisatorische Funktionalitäten und soll der Vernetzung von öffentlicher Hand, Mobilitätsanbietern, Entwicklern und Betreibern von digitalen Kundenlösungen sowie weiteren Akteuren wie Wissenschaft und Forschung dienen und die Hürden der Zusammenarbeit verringern.

Die Betreiberin der NADIM muss die technischen und organisatorischen Funktionen der NADIM in den beiden Bereichen «Marktdaten» und «öffentliche Hand» sicherstellen.

Sie nimmt dabei unter anderem eine übergeordnete Klammerfunktion im Sinne einer horizontalen Betriebsorganisation wahr. In dieser Rolle hat sie folgende Aufgaben:

 Sie setzt vertikale Organisationen zum Akteureinbezug und zur Moderation ein. D.h. sie kann diese Moderation bei geeigneten Dritten beauftragen und diese für ihre Arbeit entschädigen. Damit wird die erforderliche Nähe zum Markt und den Akteuren sichergestellt.  diese Beauftragung erfolgt immer unter Wahrung der übergeordneten Prinzipien (Neutralität, Offenheit, etc.). Die Betreiberin der NADIM überwacht die Einhaltung dieser Prinzipien.  die vertikale Organisation formuliert Empfehlungen zu Art, Umfang und Dringlichkeit von Weiterentwicklungen (Standards, Schnittstellen, Services) der NADIM z.H. der horizontalen Organisation.

 es sind mehrere, thematisch orientierte vertikale Organisationen erforderlich, da die Akteure und die Anwendungsfälle je nach Thema sehr unterschiedlich sein können (z.B. Personenmobilität, Logistik / Güterverkehr, öffentliche Hand).

 Sie sorgt für den Austausch zwischen den vertikalen Organisationen. Dies gilt insb. im Falle der Entwicklung und Realisierung von UseCases, welche verschiedene vertikale Organisationen betreffen.

 Sie legt auf der Grundlage der Empfehlungen der vertikalen Organisationen Empfehlungen zu Kerndatensets sowie Standards bei Daten / Schnittstellen / API / Services fest. Sie sorgt damit dafür, dass übergeordnet die Kompatibilität der Bereiche und der diesen zugrunde liegenden technischen und organisatorischen Festlegungen gewährleistet ist.

 Sie sorgt als «Kümmerer» übergeordnet gemeinsam mit den Akteuren dafür, dass die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden (können) und übernimmt auch Aufgaben im Bereich der Datenkonsolidierung.

262/274 BAV-D-318B3401/238