Rapporto sui risultati
Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine
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Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1
2. Ausgangslage Nutzen und Funktionsumfang der MODI (vgl. Folien 4-203)
Gery Balmer (BAV) erläutert:
Die Herausforderungen mit besonderem Blick auf die öffentliche Hand (vgl Folie 5):
- Für die öffentliche Hand, die insbesondere die Verkehrsinfrastrukturen und den öffentlichen Verkehr finanziert, ist es aus Sicht der Effizienz wünschenswert, die Mobilitätsangebote gezielter zu planen und insgesamt sämtliche Fahrzeuge im Verkehr besser auszulasten.
- Dies ist zentral, weil die Infrastrukturen zurzeit weniger rasch ausgebaut werden können, als es aus verkehrlicher Sicht wünschenswert wäre. Gerade deshalb müssen wir diese effizienter betreiben und nutzen. Das heisst, wir müssen den Verkehr besser managen, insbesondere bei Baustellen und Staus u.a. auch für Rettungsorganisationen.
- Zugleich gilt es Innovationen und auch die Innovationsfähigkeiten von privaten und öffentlichen Unternehmen zu fördern. Es gilt ausserdem heutige und absehbare Abhängigkeiten von möglichen privaten Datenmonopolen zu reduzieren, damit diese nicht künftig als einzige die Mobilität steuern können.
- Die Mobilität wird individueller. Die Mobilitätsbedürfnisse differenzieren sich weiter. Alle Verkehrsteilnehmenden sollen, basierend auf verkehrsträgerübergreifenden Informationen, die Möglichkeit haben, Ihre Mobilität nach Ihren Bedürfnissen zu organisieren.
Diese Ziele sind in einer rasant digital organisierten Gesellschaft nicht realistisch, wenn die dafür notwendigen digitalen Informationen nicht verfügbar sind. Der Zugang zu den Mobilitätsdaten ist systemrelevant für ein effizientes Mobilitätssystem und soll durch die MODI gefördert werden.
Dies ist die Grundlage für die Mission der MODI, der NADIM und Verkehrsnetz CH (vgl. dazu Folie 6).
Die Diskussionen vom 22.11.22 haben gezeigt, dass die MODI ein wichtiges Element eines künftigen Mobilitätsdatenraumes ist. Sie hat die Rolle eines Datenvermittlers. (vgl. Folie 7). Ein Datenraum und damit auch die MODI umfassen grob betrachtet mindestens zwei Bereiche (vgl. Folie 8): Den Bereich, in dem es um Daten der Mobilitätsanbieter geht und darum diese sichtbar zu machen
- daher Marktdaten. Hier liegt ein Schwerpunkt der NADIM. Und den Bereich, in dem es insbesondere um Verkehrsnetzdaten der öffentlichen Hand geht und wo Verkehrsnetz CH seinen Schwerpunkt hat. Für die öffentliche Hand geht es auch um die Frage, wie sie Daten unter die anderen Akteure bringt, um z.B. aktives Verkehrsmanagement betreiben zu können. In beiden Bereichen gibt es bezüglich Zugangsbedingungen Open Data und Restricted Data.
Die MODI im Mobilitätssystem (vgl. Folie 9): Alle Akteure sollen einfacher zusammenarbeiten können. Es soll ein Mobilitätsökosystem bzw. eben ein Datenraum Mobilität entstehen. Die MODI soll den Austausch von Daten auf technischer Ebene u.a. durch Standards, Schnittstellen und Services erleichtern.
Wie ist das Zusammenspiel NADIM und Verkehrsnetz CH? (vgl. Folie 10). Verkehrsnetz CH ist quasi der Geodatenteppich, die gemeinsame Bezugsbasis und beinhaltet in erster Linie Daten der öffentlichen Hand. Die NADIM ist das Publikationsorgan von Verkehrsnetz CH. Die genaue Abgrenzung von NADIM und Verkehrsnetz CH wird in den nächsten Jahren erfolgen.
Das MODIG basiert auf dem Gedanken im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung breit zu denken und eine flexible Regulierung zu haben. Dies für alle aktuellen und künftigen Mobilitätsdaten, welche statische und Echtzeit-Daten umfassen. (vgl. Folie 11).
Die Rolle als Datenvermittler für den Betrieb der MODI im Mobilitätsdatenraum soll gemäss verschiedenen Prinzipien/Grundsätzen erfolgen (vgl. Folie 12). Zentral ist mit Blick auf das nötige Vertrauen, dass sie unabhängig organisiert sein muss und nicht durch Marktakteure. Es handelt sich um eine staatliche Aufgabe mit damit verbundener Finanzierung. Sie muss offen und der Zugang freiwillig sein.
3 Die Folien für die Akteurgespräche können auf Nachfrage beim Bundesamt für Verkehr, Abteilung Politik bezogen werden. 264/284 BAV-D-318B3401/238