Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/23: Änderung der Transplantationsverordnung · 8 Seiten
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1 Vernehmlassung
1.1 Gegenstand der Vernehmlassung
Die letzte grössere Revision der Transplantationsverordnung1 trat am 15. November 2017 in Kraft. Seither hat sich aus der Praxis Anpassungsbedarf in einzelnen Punkten ergeben, welchem mit dieser Änderung begegnet werden soll. Es handelt sich dabei insbesondere um eine Anpassung bei der Todesfeststellung im Hinblick auf die Entnahme von Gewebe und Zellen, eine Anpassung zu den Kontraindikationen bei einer Augenhornhautspende sowie eine Anpassung im Bereich der Sicherstellung der Finanzierung der Lebendspende-Nachsorge und um die Meldung von Lebendspende-Daten an den Europarat. Gleichzeitig wird eine Anpassung der Arzneimittelverordnung2 im Bereich der nichtstandardisierbaren Transplantatprodukte vorgenommen.
1.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat zur Änderung der Transplantationsverordnung vom 22. Juni 2022 bis zum 13. Oktober 2022 eine fakultative Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes3 durchgeführt.
Die Vernehmlassungsunterlagen und die Stellungnahmen sind auf der Internetseite der Bundeskanzlei publiziert: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/23/cons_1
1.3 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Es gingen insgesamt 45 Rückmeldungen ein, wobei 7 Stellen explizit auf eine Stellungnahme verzichtet haben. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (VLT) mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen ist im Anhang zu finden.
Kategorie Anzahl expliziter Stellungnahmen Stellungnahmen Total begrüsste Verzicht begrüsste VLT nicht-begrüsste Antworten VLT VLT Kantone 26 3 23 026
Politische Parteien 11 0 1 01
Dachverbände 11 1 0 01
Übrige Organisationen 48 3 14 017
Total 96 7 38 045
Es haben 23 Kantone eine Stellungnahme eingereicht und 3 Kantone (GR, SZ, UR) haben auf eine Stellungnahme verzichtet. 7 Kantone (AR, BL, GR, NE, SZ, VD, VS) schliessen sich der Stellungnahme der GDK an. 1 Dachverband (SAGV) hat ebenfalls explizit auf eine Stellungnahme verzichtet. 1 Partei (FDP) und 14 Organisationen (B-CH, CNDO, GDK, H+, KSSG, PLDO, SAMW, SBK, SBST, SGH, SGI, SOL-DHR, swisstransplant, unimedsuisse) haben eine Stellungnahme eingereicht. 3 begrüsste Organisationen (curafutura, FMCH, SNL) haben auf eine Stellungnahme verzichtet. H+ verweist in ihrer Stellungnahme vollumfänglich auf die Stellungnahme von unimedsuisse.
2 Allgemeine Rückmeldungen zur Vorlage
GDK und damit die 7 Kantone (AR, BL, GR, NE, SZ, VD, VS), welche sich ihrer Stellungnahme anschliessen, unterstützten explizit die Änderung der Transplantationsverordnung und die Anpassung an die Praxis. 19 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VS,