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Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 353 Seiten

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Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen «%ASFF_YYYY_ID»

Tabelle 4

Tabelle 4 Standardbedingungen für die Prüfung der Gesamtmigration

Prüfung Nr. Kontaktdauer in Tagen [d], Stunden Vorgesehene Lebensmittelkontaktbedingungen

[h] oder Minuten [min] bei bei Kon-

takttemperatur in [°C]

OM 0 30 min bei 40 °C Jeglicher Lebensmittelkontakt bei kalter oder bei

Umgebungstemperatur während einer kurzen Dauer (≤30 Minuten).

OM 1 10 d bei 20 °C Jeglicher Lebensmittelkontakt unter Tiefkühlungs-

und Kühlungsbedingungen.

OM 2 10 d bei 40 °C Jegliche Langzeitlagerung bei höchstens Raumtem-

peratur, einschliesslich Verpackung mittels Heissabfüllung und/oder Erhitzen auf eine Temperatur T, wobei 70 °C ≤ T ≤ 100 °C, während einer Dauer von höchstens t = 120/2^[(T–70)/10] Minuten.

OM 3 2 h bei 70 °C Jegliche Lebensmittelkontaktbedingungen, die

Heissabfüllung und/oder Erhitzen auf eine Temperatur T umfassen, wobei 70 °C ≤ T ≤ 100 °C während einer Dauer von höchstens

t = 120/2^[(T–70)/10] Minuten, woran sich keine Langzeitlagerung bei Raumtemperatur oder unter Kühlung anschliesst.

OM 4 1 h bei 100 °C oder bei Rück- Hochtemperaturanwendungen für alle Arten von

fluss Lebensmitteln bei einer Temperatur von bis zu 100 °C.

OM 5 2 h bei 100 °C oder bei Rück- Hochtemperaturanwendungen bis zu 121 °C.

fluss oder alternativ

1 h bei 121 °C

OM 6 4 h bei 100 °C oder bei Rück- Jegliche Lebensmittelkontaktbedingungen mit einer

fluss Temperatur über 40 °C und mit Lebensmitteln, für die laut Ziffer 1.3 die Lebensmittelsimulanzien A, B, C oder D1 vorgesehen sind.

OM 7 2 h bei 175 °C Hochtemperaturanwendungen mit fetthaltigen Le-

bensmitteln, bei denen die Bedingungen von OM 5 überschritten werden.

Ziff. 2.3.2

2.3.2 Ersatzprüfung für OM 7 mit Lebensmittelsimulans D2

Falls es technisch nicht möglich ist, eine oder mehrere der Prüfungen OM 0– OM 6 mit dem Lebensmittelsimulanz D2 durchzuführen, werden die Migrationsprüfungen mit 95 %igem Ethanol und Isooctan durchgeführt. Wenn unter den ungünstigsten vorhersehbaren Verwendungsbedingungen 100 °C überschritten werden, ist zusätzlich eine Prüfung mit Lebensmittelsimulanz E durchzuführen. Die Einhaltung der Bestimmungen wird anhand der Ergebnisse derjenigen Prüfung festgestellt, bei der die höchste Gesamtmigration auftritt.