Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur
Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegen-
ständeverordnung
(LGV; SR 817.02)
vom …
I. Ausgangslage
Im Rahmen der vorliegenden Revision werden die vom Parlament angenommenen Motionen (19.3112) Munz «Food Waste: Stopp der Lebensmittelverschwendung» und (20.3910) der WBK-S "Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren" umgesetzt.
Schliesslich werden verschiedene Bestimmungen vom Wortlaut her präzisiert bzw. an den aktuellen Stand des EU-Rechts angepasst.
II. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 32
Der Begriff der Umverteilung von Lebensmitteln wird neu eingeführt. Er lehnt sich an die Umschreibung in Ziffer 2.1 der EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden (2017/C 361/011) an.
Art. 8 Abs. 4
Diese Bestimmung bezweckt die Umsetzung der Motion (19.3112) Munz «Food Waste: Stopp der Lebensmittelverschwendung». Nach der Motionärin ist die Abgabe von nichtverkauften Lebensmitteln ethisch geboten und ökologisch absolut zwingend. In der Verordnung (EU) 2021/3822 werden Rahmenbedingungen für die Umverteilung überschüssiger Lebensmittel eingeführt. Diese Bestimmungen, die zum Hygienepaket gehören, sollen in das schweizerische Recht übernommen werden. Es soll auf Departementsstufe ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen werden mit den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Lebensmittel umverteilt werden können (s. den vorgeschlagenen Art. 27a der Hygieneverordnung, SR 817.024.2. Die Verantwortlichkeiten sollen klar geregelt werden und es sollen die Prozesse für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit festgelegt werden. Für die Regelung auf Departementsstufe wird die entsprechende Delegation geschaffen.
1 BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION, EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden, (2017/C 361/01) vom 25.10.2017.
2 VERORDNUNG (EU) 2021/382 DER KOMMISSION vom 3. März 2021 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene hinsichtlich des Allergenmanagements im Lebensmittelbereich, der Umverteilung von Lebensmitteln und der Lebensmittelsicherheitskultur, Stand vom 03.03.20213 Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission, ABl. L 327 vom 11.12.2015, S. 1. BLV-D-858B3401/587