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Vernehmlassung 2022/4: Änderung des Energiegesetzes · 4 Seiten
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Energiegesetz (EnG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum],
beschliesst:
I
Das Energiegesetz vom 30. September 20161 wird wie folgt geändert:
Einfügen nach dem Gliederungstitel des 2. Abschnitts
Art. 9a Konzept für erneuerbare Energien
1Der Bund erarbeitet ein Konzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 19792 für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Wasserkraft und Windenergie (Konzept für erneuerbare Energien).
2Er setzt im Konzept für erneuerbare Energien nach Vornahme einer stufengerechten Interessenabwägung die Standorte der für den Ausbau der Energieversorgung bedeutendsten Anlagen fest und beschreibt diese Anlagen näher.
3Der Bundesrat regelt, ab welcher Grösse und Bedeutung solche Anlagen in das Konzept für erneuerbare Energien aufgenommen werden können.
Art. 10 Abs. 1 dritter Satz
1... Vorbehalten bleibt Artikel 10a.
SR ..........
1 SR 730.0
2SR 700
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