Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/40: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 55 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 18Fedlex · Erläuternder Bericht
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Der Bundesrat beantragt zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von 1296.17 Millionen Franken für die Mitfinanzierung von Massnahmen im Rahmen des PAV ab 2024. Die Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Verkehrsinvestitionen der Agglomerationsprogramme werden über den NAF finanziert. Der Fonds wird grossmehrheitlich durch zweckgebundene Finanzquellen gespeist. Mit dieser Finanzierungsform belasten die Ausgaben für das PAV den Bundeshaushalt nicht. Durch die Einführung der Umsetzungsfristen für die ersten drei Generationen des PAV wird mit einem erhöhten Mittelbedarf in den kommenden Jahren gerechnet. Danach wird davon ausgegangen, dass der Mittelbedarf wieder abnimmt. Bis 2030 entwickeln sich die Entnahmen des NAF voraussichtlich wie in Tabelle 3 dargestellt53. Dabei basieren die Angaben für die Jahre 2021 bis 2025 auf den Angaben der Kantone zum geplanten Mittelbedarf. Die Angaben für die 4. Generation sowie ab 2027 sind Hochrechnungen des Bundes.
Tabelle 3: Entnahmen aus dem NAF für den Agglomerationsverkehr 2021–2030 (Angabe in Millionen Franken)
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 20292030
Dringliche Pro- 3 0 0 00
jekte 1. Generation 55 91 80 73 69 70 60 60 4020
2. Generation 63 144 115 154 136 133 60 60 4020
3. Generation 56 82 102 152 186 202 4020
4. Generation 50 60 70 100 80 80 100100
5. Generation 20 60100
Total PAV 177 317 347 438 461 505 240 240 240240
Die Finanzierung der geplanten Entnahmen aus dem NAF für das PAV und die Nationalstrassen ist bis 2027 sichergestellt. Danach hängt die Mittelverfügbarkeit für das PAV im Wesentlichen davon ab, wie sich einerseits die Einnahmen des NAF und andererseits die Umsetzung der Nationalstrassenprojekte entwickeln. Diese Prognosen sind mit Unsicherheiten behaftet. Auf der Einnahmenseite sind insbesondere die Erträge aus dem Mineralölsteuerzuschlag angesichts der fortschreitenden Dekarbonisierung des Strassenverkehrs schwierig vorhersehbar. Der Mittelbedarf für die Erweiterungsprojekte der Nationalstrasse sowie für Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen könnte auf Grund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte tiefer ausfallen. Wenn die in Artikel 18 PAVV und den Leistungsvereinbarungen festgelegten Fristen für die Umsetzung zu greifen beginnen, wird sich ab 2025 für die dritte Generation des PAV und ab 2027 für die ersten beiden Generationen zeigen, ob die verpflichteten Mittel im vorgesehenen Umfang benötigt werden.
4.1.2 Personelle Auswirkungen
Aus der Vorlage entsteht als Freigabe der wiederkehrenden Verpflichtungskredite kein personeller Mehrbedarf. Die Zuständigkeit für die Realisierung der Projekte liegt bei den Trägerschaften. Die inhaltliche und finanzielle Begleitung dieser Arbeiten erfolgt mit den Ressourcen von ARE und ASTRA. Die Fondsadministration obliegt dem ASTRA im Rahmen des NAF.
4.2 Auswirkungen auf Kantone, Städte und Gemeinden sowie Agglomerationen und Berggebiete
Kantone, Städte und Gemeinden sowie Agglomerationen profitieren in hohem Masse von Beiträgen des Bundes an die Investitionskosten der Verkehrsinfrastrukturen. Weil die grössten Verkehrsprobleme in den Agglomerationen bestehen, ist die Vorlage für diese Gebiete von grösster Wichtigkeit. Kantone, Städte und Gemeinden wären alleine oft nicht in der Lage, die erforderlichen Investitionen zu finanzieren. Dies insbesondere auch deshalb, weil Verkehrsinfrastrukturen in dichten Siedlungsräumen besonders hohe Investitionen erfordern und meist nur im Verbund mit anderen Massnahmen ihre Wirkung erzielen.
Die Mitfinanzierung des Bundes gemäss Entwurf des Bundesbeschlusses in der Höhe von rund 1,30 Milliarden Franken löst aufgrund des durchschnittlichen Beitragssatz von 37 Prozent ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 3,51 Milliarden Franken aus. Dies bedeutet, dass die Kantone, Städte und Gemeinden entsprechende Mittel in der Höhe von rund 2,21 Milliarden Franken bereitstellen müssen. Die Kantone, Städte und Gemeinden tragen also weiterhin die Hauptlast der Investitionen, sodass sich die Geschwindigkeit der Umsetzung vorab nach deren finanziellen Möglichkeiten richtet.
Die Einführung einer Frist von fünf Jahren bis zum Baubeginn eines Vorhabens ab der vierten Generation des PAV wird bewirken, dass die Massnahmen in den kommenden Jahren schneller als bisher umgesetzt werden. Die Pflicht zur schnelleren Umsetzung bedingt, dass die Trägerschaften sich auf die Eingabe von baureifen und politisch breit abgestützten Projekten fokussieren werden.
53 Zahlen 2021 gemäss Rechnung, 2022 und 2023 gemäss Voranschlag, Zahlen 2024 bis 2026 gemäss Finanzplan, 2027 -2030 gemäss Annahmen ARE unter Berücksichtigung des Zahlungsrahmens 2024-2027 gemäss Botschaft STEP Nationalstrassen 2023; Stand 29.04.2022. 18/55