Vernehmlassungsvorlage EnEV
Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 11 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 2.15 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)
Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von netzbetriebenen gewerblichen Geschirrspülern
1 Geltungsbereich
1.1 Dieser Anhang gilt für netzbetriebene gewerbliche Geschirrspüler der Typen
Eintank-Untertisch-Spülmaschinen und durch eine Haube verschlossene Eintank-Durchschub-Spülmaschinen zum Spülen von Tellern, Geschirr, Glasgeschirr, Besteck und ähnlichen Gegenständen.
1.2 Ausgenommen sind wasserwechselnde Untertisch-Spülmaschinen,
Bandtransport- und Korbtransport-Spülmaschinen sowie Utensilien-Spülmaschinen.
2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
2.1 Netzbetriebene gewerbliche Geschirrspüler nach Ziffer 1 dürfen in Verkehr
gebracht und abgegeben werden, wenn in den technischen Unterlagen und auf einer frei zugänglichen Webseite des Anbieters oder Herstellers folgende Produktinformationen angegeben sind:
a. ob das Gerät eine integrierte Wärmerückgewinnung hat oder nicht;
b. falls zutreffend eine Erläuterung zur Funktionsweise der integrierten Wärmerückgewinnung;
c. der Energieverbrauch für die Erstbefüllung in Kilowattstunden auf drei Dezimalstellen;
d. der Wasserverbrauch für die Erstbefüllung in Liter auf eine Dezimalstelle;
e. die Erstbefüllungszeit in Sekunden;
f. die Anzahl der Teller je Korb und Zyklus;
g. die Reinigungsleistung mit dem Standard-Reinigungszyklus in Prozent;
h. die Wiederanschmutzungsleistung in Partikel pro Teller;
i. der Energieverbrauch je Zyklus in Kilowattstunden auf drei Dezimalstellen;
j. der Wasserverbrauch je Zyklus in Liter auf eine Dezimalstelle;
k. die durchschnittliche Programm- und Zyklusdauer in Sekunden;
l. die elektrische Leistungsaufnahme des Bereitschaftsmodus in Kilowatt.